Friðrik Árni Friðriksson, geschäftsführender Direktor des Rechtsinstituts der Universität Helsinki und Assistenzprofessor an der Universität Helsinki, sagt in einem Interview mit mbl.is, dass das Rechtsinstitut eine Woche Zeit habe, seine Stellungnahme zu der Interaktion zu vervollständigen zwischen den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes und des Gesetzes über örtliche Sozialdienste.
Die Schlussfolgerung dieser Stellungnahme war, wie mbl.is dargelegt hat, dass die Regelung des Einwanderungsgesetzes die Bestimmungen des Gesetzes über örtliche Sozialdienste nicht allein deshalb außer Kraft setzt, weil die Rechte einer Person als Antragsteller auf internationalen Schutz verletzt werden sind verfallen.
Das Blut floss für den Dienst
Wie bereits erwähnt, wurde dem Rechtsinstitut nur sehr kurze Zeit für die Erstellung des Gutachtens eingeräumt, aber Friðrik sagt, das Institut habe am Dienstagmorgen einen Anruf vom Büro des Premierministers mit der Bitte erhalten, das Gutachten schnell zu bearbeiten und möglichst bis Freitag zurückzusenden. Die Entscheidung fiel gestern und wurde somit innerhalb von drei Tagen bearbeitet.
Er sagt, dass es nicht traditionell sei, Projekte mit so wenig Planungszeit anzunehmen, aber dass das Law Institute dieses Mal ausdrücklich aufgefordert wurde, schnell zu handeln, und dass aufgrund der in der Gesellschaft herrschenden Bedingungen viel Blut in die Pflicht geflossen sei. Auch die Antwort auf die Fragen des Ministeriums war recht eindeutig.
Die Meinungen widersprechen sich nicht
Friðrik sagt, er habe bemerkt, dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen dem, was tatsächlich in der Stellungnahme enthalten sei, gebe. Beispielsweise wurde erwähnt, dass das Memorandum des isländischen Gemeindeverbandes der von ihm vorgelegten Stellungnahme widerspricht.
„In der Diskussion wurde festgestellt, dass die Stellungnahme dem Memorandum des isländischen Gemeindeverbandes widerspricht. Damit bin ich nicht einverstanden. Meines Wissens geht es in ihrer Stellungnahme in erster Linie um die Auslegung von Artikel 15. Sozialleistungen anpassen und prüfen, ob sie für die jeweilige Gruppe gelten. Diese Frage ist jedoch nach Auffassung des Institute of Law nicht beantwortet, da sie nicht vorgelegt wurde.“
Ihm zufolge gibt es nur begrenzte Überschneidungen zwischen den beiden Meinungen.