Kapitän Sverrir Tryggvason war beim Angeln an Seltjörn auf der Halbinsel Reykjanes und stieg gerade aus dem Auto, als ein Hubschrauber der Firma Glacier Heli in der Nähe des Autos zu landen begann. „Ich wollte mir dadurch nicht den Tag verderben lassen, aber als wir am Auto ankamen, sah ich, dass alles durch Steinschlag durch den Helicopter zerkratzt und eingebeult war“, sagt Sverrir. „Natürlich wird man ein bisschen wütend.“ Der Betreiber weigere sich, ihm den Schaden zu ersetzen.
Sverrir sagt, er habe daraufhin die Firma Glacier Heli kontaktiert und eine Antwort auf Englisch erhalten, dass diese nicht für den Schaden verantwortlich sei.
Als er sich an seine Versicherungsgesellschaft wandte, stellte sich außerdem heraus, dass Glacier Heli nicht bei einer isländischen Gesellschaft versichert war und er daher von dieser keine Entschädigung für den Schaden erhalten konnte.
„Das gehört einem Pakistani, die Betriebsgenehmigung kommt aus der Slowakei und das Flugzeug kommt aus Österreich“, sagt Sverrir, sagt aber auch, er habe gehört, dass das Unternehmen regelmäßig seine Betriebszulassung ändere.
Betrachten Sie Sachschäden
Er sagt jedoch, dass er die Angelegenheit auch mit der isländischen Transportbehörde besprochen habe, die jedoch wenig tun könne, da die Flugregistrierung nicht vorhanden sei. Die einzige Möglichkeit, seine Rechte geltend zu machen, besteht darin, das Unternehmen wegen Sachbeschädigung zu verklagen.
Ein Vertreter des Zentralamts für Transportwesen kontaktierte die entsprechende Institution in der Slowakei und kündigte an, dass Sverrir beabsichtige, eine Beschwerde einzureichen.