Berg Immobilienmakler präsentiert:
Grenibyggð in Mosfellsbær. Die Immobilie kann bald freigegeben werden.
Ausgezeichnete Lage 196 qm. Einfamilienhausan 1100 FM. Eigentum, ganz am Ende einer geschlossenen Straße in einem der beliebtesten Viertel von Mosfellsbær. Das Haus ist von Nadel- und Laubbäumen und wilder Vegetation umgeben. Auf der Grundstücksgrenze liegt Strom und dann Wald die viel Schutz und Wärme schafft. Einzigartige Lage.
Genauere Beschreibung: Es ist fertig Ein weiterer mit Steinfliesen auf dem Boden. Schränke. Geräumiges Zimmer links mit Parkettboden. Gestasnyrtgefliest. Hol offen zur Küche und zum Wohnzimmer. Parkettböden. Die Küche ist geräumig mit einem guten sprühlackierten Innenraum HTH. Küchengeräte von Siemens. Sie können von der Küche aus hineingehen Jet-Haus mit Fliesen auf dem Boden und im Inneren. Dazugekommen Garage aus der Waschküche. Fliesen auf dem Garagenboden. Von einem Loch nach links ist Flur. Es gibt zwei gut Schlafzimmerin und Bad. In den Zimmern ist Parkett. Das Bad ist gefliest mit Dusche und guter Sanitärausstattung. Das Wohnzimmer ist hell und geräumig mit Parkettböden. Raus an ein großes zweistöckiges Sonnendeck. Zeigt nach Süden und Westen. Das Grundstück ist bewaldet, Bäume und Sträucher. Einfach zu grillen und je nach Geschmack zu wechseln.
Dies ist ein sehr interessantes Anwesen mit einer großartigen Lage.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Berg Real Estate unter 588-5530 oder die folgenden Mitarbeiter:
Weitere Informationen und Besichtigungstermine erhalten Sie bei: Peter s. 897-0047 , [email protected] oder Brynjólfur telefonisch unter 898-9791 oder unter [email protected]
Berg-Immobilien-Website: www.berg.is
Prüfpflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Vill Berg Immobilienmakler raten Kaufinteressenten daher, sich vor Abgabe eines Kaufangebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls kompetente Experten für eine genauere Besichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in der Verkaufszusammenfassung enthaltenen Informationen werden aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft abgerufen. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
1. Stempelsteuer auf Kaufvertrag, Erstkauf (0,4 %), allgemeiner Kauf (0,8 %), juristische Personen (1,6 %) der gesamten Immobilienbewertung.
2. Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbrief, eventuelle Hypothekenlizenz usw. – ISK 2.500 pro Dokument.
3. Leihgebühr eines Kreditinstituts – im Allgemeinen 0,5 – 1,0 % des Anleihenennwertes. Weitere Informationen zum Beispiel auf den Internetseiten der Kreditinstitute.
4. Verwaltungsgebühr des Käufers ISK. 74.400,- inkl. MwSt. MwSt