Immobilienverkauf Vestfjörður s. 4563244 – eignir@fsv.is – www.fsv.is- Geschenke zu verkaufen – Hlíðarvegur 2 Ísafírði – Sóltún – Schönes und angenehm gelegenes Einfamilienhaus auf drei Etagen.
Das Haus hat drei Schlafzimmer, zwei Wohnzimmer, ein Badezimmer, eine Küche, ein Esszimmer, eine Eingangshalle und einen Abstellraum. Der Haupteingang befindet sich im mittleren Stockwerk. Grüner Garten und Holzterrasse mit Stützmauern vor dem Haus.
Genauere Beschreibung:
Untergeschoss:
Privat Eingang auf der Nordseite.
Weit geöffnet Küche und Esszimmer mit Fliesenboden.
Neulich weiß Küchenmöbel mit Herd, Backofen, Backofen und Geschirrspüler.
okay Schlafzimmer in vom Esszimmer, Fliesen auf dem Boden.
Lager/Kamin. Anschluss für Waschmaschine.
Badezimmer mit Dusche, weißes Interieur, Stoff auf Boden und Wand.
Wendeltreppe zwischen den Stockwerken
Mittlere Etage:
Haupteingang ist auf der mittleren Etage, in gefliest eingegeben Halle mit Kleiderschrank.
Geräumig und offen Wohnzimmer mit Parkettboden.
Der Eingang vom Wohnzimmer ist so schön Wohnzimmer mit kleinem Kamin und Parkettboden. Kann auch als Schlafzimmer genutzt werden.
Schöne Aussicht auf die Stadt.
Treppe zum Dachboden.
Treppe mit Stoff auf dem Boden.
Zwei geräumige Schlafzimmer mit einem Tuch auf dem Boden.
Die Verkäufer haben einen Anbau/Anbau an der Nordseite des Hauses erstellt, der inkludiert werden kann.
Weitere Informationen gibt Guðmundur Óli Tryggvason Lögg. Immobilienmakler, Telefon 4563244 und 8208284, E-Mail eignir@fsv.is
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Untersuchungs- und Überwachungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Wir raten Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und ggf. Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen, 0,4 % für Erstkäufe mit einem Anteil von mindestens 50 % und 1,6 % für juristische Personen.
Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
Leihgebühr der Kreditinstitute: siehe Tarif des jeweiligen Kreditgebers.
Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.