Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass ein Hotel in Eystra-Seljaland, Rangárþing eystra, keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Falldaten liegen vor Hier.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 29. Juli 2024.