Edda Björk Arnardóttir, Mutter von drei Jungen, die gestern nach Norwegen ziehen sollte, macht viele Kommentare über die Durchsetzungsaktion des Sheriffs gestern in ihrem Haus und die Anwesenheit von Polizisten in Uniform während der Operation.
Der Justizminister sagte heute, es sei ernst, dass uniformierte Polizisten anwesend seien und dass die Vorbereitungen offenbar gegen die Bestimmungen des Kindergesetzes verstoßen hätten. Das Thema wurde heute im Parlament in spontanen Anfragen diskutiert,
In einer Erklärung von Edda Bjarkars Anwalt heißt es, dass sie und ihre Mitbewohnerin beide beabsichtigen, Gerechtigkeit für den Fall zu erlangen. Beide wurden gestern noch am Tatort festgenommen. In einer Erklärung wird zurückgewiesen, dass erst nach zwei Stunden keine uniformierten Polizisten vor Ort gewesen seien, wie es in der heutigen Polizeimitteilung heißt.
Weiter heißt es, ihr Mitbewohner sei etwa zehn Minuten nach Beginn der Aktion festgenommen und von einem uniformierten Polizisten abgeführt worden.
„Es gab eine hohe Polizeipräsenz, die den Jungen durchaus bewusst war und die sie miterlebten“, heißt es in der Erklärung. Außerdem hätten uniformierte Beamte die Straße blockiert und an ihren Motorrädern Blinklichter angebracht.
In einer Mitteilung der Polizei im Hauptstadtgebiet hieß es heute, dass die Polizei vor Ort sei, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es waren sowohl uniformierte als auch nicht uniformierte Polizisten vor Ort, die uniformierten Polizisten wurden jedoch gerufen, als der Einsatz etwa zwei Stunden gedauert hatte und die Zahl der Personen am Tatort zugenommen hatte.
Vater erhält das Sorgerecht
Wie heute und gestern in den Medien berichtet wurde, kam es gestern Abend zu einer Massenaktion im Haus von Edda Bjarkar. In dem Fall geht es um das Sorgerecht für ihre drei Jungen, doch Gerichte in Island und Norwegen haben entschieden, dass der Vater der Jungen das Sorgerecht für sie hat. Ein Sheriff befasst sich mit Sorgerechtsfällen in Island und setzte mit der Vollstreckungsmaßnahme eine Entscheidung durch. Auch Vertreter der Polizei und des Jugendamtes waren vor Ort.
In der Erklärung des Anwalts von Edda Bjarkar wird darauf hingewiesen, dass der Vater der Jungen ihr Haus betreten durfte, um mit den Jungen zu sprechen, aber sie selbst, ihre Mitbewohnerin und die Schwester der Jungen. Sie äußert sich auch dazu, dass der Vater der Jungen alleine mit den Jungen eine Autofahrt unternehmen durfte.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass ihrem Anwalt der Zutritt zum Haus verweigert wurde und den Jungen kein Sonderanwalt zugewiesen wurde.
„Die Kinderfürsorger haben keine Lizenz und die Jungen hatten daher keine juristische Person, die ihre Interessen während dieser Praxis schützen konnte“, heißt es in der Erklärung.
Fehlendes Zeitlimit
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es im Vollstreckungsrecht keine Frist dafür gibt, wie lange eine Partei eine solche Maßnahme ergreifen muss, und es wird gefordert, dass in den Verfahren und Gesetzen eine maximale Zeit festgelegt wird, in der eine solche Maßnahme nicht zulässig ist ohne zeitliche Begrenzung verlangt werden.
Eddas vollständige Aussage:
Pressemitteilung zum Vorgehen des Sheriffs am 25.10.2023 gegen 3 Jungen
1. Polizei und Richter koordinierten Maßnahmen in zwei unabhängigen Fällen. Die Polizei verhaftete die Mutter aufgrund eines Haftantrags, während der Sheriff gleichzeitig beschloss, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, um ihre drei Jungen nach Norwegen zu bringen. Die Polizei erteilte daraufhin ihre Erlaubnis, die Mutter vom Tatort zu entfernen, so dass die Jungen allein im Haus waren. Die Polizei, der Richter, der Vater und der Anwalt des Vaters kamen alle gleichzeitig zum Haus der Mutter, um sie wegzuholen, damit sie den verwerflichen Maßnahmen gegen Kinder nicht beiwohnen konnte. Die Mutter wurde nie zu einer Vollstreckungsverhandlung vorgeladen, obwohl sie den Sheriff zweimal um die Einberufung einer Vollstreckungsverhandlung gebeten hatte.
Mutter hält dies für einen Missbrauch öffentlicher Macht….
2. Die Polizei verhaftete den Mitbewohner der Mutter, legte ihm Handschellen an und entzog ihm drei Stunden lang die Freiheit. dafür, dass er verlangte, sein Haus betreten zu dürfen, damit die Jungen dort nicht alleine seien. Er saß mit der Polizei in einem Polizeiauto in der Nebenstraße seines Hauses, wurde nie zur Polizeistation gebracht und erhielt keine Erlaubnis, seine Rechte zu verteidigen oder zu telefonieren. Einer der Jungen blickte auf, als sein Stiefvater von uniformierten Polizisten mit Handschellen gefesselt und abgeführt wurde.
3. Den Schwestern der Jungen wurde der Zutritt zu ihrem Haus verboten. Sie standen über 2 ½ Stunden vor dem Haus.
4. Der Vater der Jungen durfte zusammen mit dem Sheriff und zwei Kinderschützern das Haus der Mutter betreten. Die Polizei kontrollierte den Tatort und erlaubte dem Vater, das Haus zu betreten, nicht jedoch der Familie, die im Haus wohnte. Weder der Vertreter des Sheriffs noch die Polizei haben geklärt, woher sie die Befugnis haben, andere Haushaltsmitglieder aus ihrem Haus zu vertreiben oder den Blutsvater der Jungen dort hereinzulassen.
5. Personen, die kamen, um mutmaßliche Verstöße gegen das Kindergesetz zu beobachten und zu protestieren, wurden von der Polizei weggewiesen, darunter zwei Anwälte und der Freund einer Schwester der Jungen. Den beiden oben genannten Anwälten wurde befohlen, sich weit von der Grundstücksgrenze zu entfernen. Sie hatten jedoch die uneingeschränkte Erlaubnis der Hauseigentümer, sich auf dem Grundstück aufzuhalten. Die Polizei sagte, sie brauche „Arbeitsfrieden“. Der Polizei ist es gestattet, bei Bürgern einzugreifen, um den öffentlichen Frieden und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten oder eine drohende Störung zu verhindern, um die Sicherheit von Einzelpersonen oder der Öffentlichkeit zu schützen oder um Straftaten zu verhindern oder zu stoppen. Im Polizeigesetz steht nirgends, dass die Polizei die Bewegung von Protestierenden einschränken kann, um Ruhe am Arbeitsplatz zu bekommen.
6. Der Vater des Jungen durfte alleine mit einem der Jungen eine Autofahrt unternehmen, um den Jungen dazu zu bringen, ihn darauf hinzuweisen, wo der dritte Bruder war. Der Vater schickte den Jungen aus dem Auto, um beim Freund des dritten Sohnes zu klingeln. Kinderfürsorger befanden sich nicht im Fahrzeug und hatten keine Einwände.
7. Der Richter protestierte dagegen, dass die Mutter das Recht habe, bei der Vollstreckung des Vollstreckungstitels einen Anwalt anwesend zu haben, und wies darauf hin, dass die Mutter nicht das Sorgerecht für sie habe. Die Mutter ist die Beklagte und hat einen eindeutigen Anspruch darauf Artikel 24 Ausführungsgesetz Nr. 90/1989. Der Anwalt der Mutter durfte daher das Haus nicht betreten und nicht anwesend sein, als der Vater, der Richter und die Kinderfürsorger mit den Jungen sprachen. Der Anwalt der Mutter musste vor dem Haus stehen und verlangte, dass die Jungen über ihren rechtlichen Status informiert und ihre Wünsche respektiert würden.
8. Der Sheriff lehnte die Ernennung eines Anwalts für die Jungen mit der Begründung ab, dass es seiner Meinung nach ausreichte, dass sich die Kinderschutzbehörde um die Interessen der Jungen kümmerte. Bei der Auslegung internationaler Abkommen, beispielsweise der UN-Kinderrechtskonvention, vgl. Gesetz Nr. Mit der Verordnung Nr. 19/2013 wird zunehmend Wert auf die Stärkung der Stellung von Kindern gelegt, da es im Kern darum geht, das Recht des Kindes auf Beteiligung an Verfahren in ihn betreffenden Angelegenheiten sicherzustellen. Kinderschutzmitarbeiter haben keine Lizenz und die Jungen hatten daher keine juristische Person, die ihre Interessen während dieser Praxis schützen konnte.
9. Die Kinderhilfe sprach mit den Jungen und teilte ihnen mit, dass ihre Mutter nach Norwegen gegangen sei, ihr Stiefvater gegangen sei und sie deshalb mit ihrem Vater nach Norwegen gehen müssten. Der Kinderschutz sagte den Jungen auch, dass sie Island oft besuchen könnten, wenn sie nach Norwegen umgesiedelt würden. Einer der Jungen behauptet, dass ihm dies sowohl der Kinderfürsorger als auch der Vertreter des Sheriffs gesagt hätten. Die Mutter hält es für sehr ernst, dass Beamte die Wahrheit so stark verdrehen, um die Einstellung der Jungen zu beeinflussen. Mutter war zu keinem Zeitpunkt auf dem Weg nach Norwegen.
10. Child Protection bemühte sich in keiner Weise darum, die Interessen der Jungen unabhängig zu schützen, aber Child Protection kam vor Ort, um den Sheriff bei der Überführung der Jungen zu ihrem Vater zu unterstützen. Es ist klar, dass Children’s Protection, der Sheriff und die Polizei dieses Projekt gemeinsam vorbereitet hatten. Kinderfürsorger waren nicht anwesend, zumindest nicht die ganze Zeit, während der Vater mit den Jungen sprach, und waren außerhalb des Hauses, während das Gespräch des Vaters mit den Jungen im Haus stattfand. Der Kinderschutz äußerte sich nicht dazu, dass der Vater einen der Jungen in einem Auto, das dem Vater gehörte, auf eine Autofahrt mitnahm. Mitarbeiter des Kinderschutzes wurden gerufen, um den Jungen ihren rechtlichen Status vorzustellen und sie darüber aufzuklären, doch der Kinderschutz gab nie zu, dass sie den Willen der Jungen speziell für den Antrag auf Übergabe an ihren Vater geprüft hatten. Eine Kinderpflegerin ging in das Zimmer eines der Jungen, nahm Sachen aus einem Koffer und trug sie zu einem Auto, das der Vater fuhr.
11. Der Vertreter des Sheriffs behauptete gegenüber dem Anwalt der Mutter, dass die Jungen gehen wollten. Als die Schwestern der Jungen zwei Minuten später die Jungen fragten, ob es richtig sei, dass sie gehen wollten, verneinten sie dies rundweg. Dem Anwalt der Mutter wurden falsche Angaben zur Lage der Jungen gemacht.
12. Polizisten waren in Uniform in Polizeiautos mit Blaulicht und auf Motorrädern unterwegs und blockierten den Verkehr auf der Straße. Die Polizei war in höchster Alarmbereitschaft, was den Jungen völlig bewusst war und sie beobachteten.
13.Die Ausführung wurde nach 3 Stunden verschoben, was bedeutet, dass sie noch nicht abgeschlossen ist. Im Vollstreckungsgesetz gibt es keine zeitliche Begrenzung dafür, wie lange einer Partei ein Vollstreckungsverfahren anhängig ist. Die Jungs sind seit 19 Monaten in Island. Zum Vergleich gibt es eine neue Regelung in Absatz 2. Artikel 74 Das Gesetz 80/2016 über Ausländer sieht vor, dass einem Ausländer, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat und innerhalb von 16 Monaten keine Entscheidung auf Verwaltungsebene erhalten hat, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die Vollstreckung kann nicht ohne Frist verlangt werden Grenzen.