Der isländische Tourismusverband ruft alle Hotels und Pensionen in Island dazu auf, sich einer europaweiten Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com anzuschließen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das dem Unternehmen schwerwiegende Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten nachweist.
Marktmissbrauch und finanzielle Schäden
Wie Jóhannes Þór Skúlason, Geschäftsführer des isländischen Tourismusverbandes, bei RUV erläutert, missbrauchte Booking.com von 2004 bis 2024 seine marktbeherrschende Stellung. Durch sogenannte Preisanpassungsbedingungen untersagte die Plattform Hotels, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise als auf Booking.com anzubieten. Dies führte nicht nur zu eingeschränktem Wettbewerb, sondern auch zu ungewöhnlich hohen Provisionen von bis zu 20 %, die die Einnahmen der Hoteliers erheblich schmälerten.
Aussicht auf Entschädigung
„Das Klageverfahren zielt darauf ab, bis zu 30 % der gezahlten Gebühren aus diesem Zeitraum zurückzufordern“, so Jóhannes Þór. Der europäische Dachverband HOTREC und über 25 nationale Hotelverbände unterstützen die Initiative.
Kostenloser Beitritt zur Klage
Isländische Hoteliers können sich ohne Kostenrisiko beteiligen. Jóhannes Þór betont, dass keine Gefahr bestehe, von der Plattform ausgeschlossen zu werden. Vielmehr gehe es darum, ein deutliches Signal an marktbeherrschende Unternehmen zu senden: „Tourismusanbieter stehen zusammen und fordern ihre Rechte ein.“
Das Urteil und die damit verbundene Sammelklage markieren einen bedeutenden Schritt, um die Rechte kleiner und mittlerer Unternehmen im europäischen Tourismus zu stärken.
Weitere News
Papageitaucher in Island: Der Guide mit Karte zu den besten Orten, Zeiten & Schutz
Wo und wann kann man Papageitaucher in Island am besten sehen? Dieser Guide bietet eine interaktive Karte der Top-Spots, die…




