Nach der Mitteilung zwischen der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) und dem Lebensmittelministerium wird die seit 2022 geltende Verordnung über die Haltung von Blutstuten aufgehoben und die Tätigkeit in die Verordnung Nr. 460/2017 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EG, die 2014 in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde.
Im formellen Erinnerungsschreiben der ESA vom 10. Mai letzten Jahres. vertritt den Standpunkt der Organisation, dass Island gegen die Bestimmungen der oben genannten Richtlinie und die Bestimmungen des EWR-Abkommens verstoßen hat, indem es diesbezüglich Sonderregelungen erlassen hat. Die Frage betrifft die Auslegung des Geltungsbereichs des betreffenden Rechtsrahmens, und die isländischen Behörden haben zugestimmt, dass die Blutentnahme von trächtigen Stuten zur Produktion von PMSG/eCG-Hormon in den Geltungsbereich des Rechtsrahmens fällt.
Verordnung über die Blutentnahme bei Fohlenstuten Nr. 900/2022 wird ab dem 1. November aufgehoben. Der Schwerpunkt liegt auf der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und darauf, dass den Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit gegeben wird, sich an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Nach dem 1. November gilt die Verordnung Nr. Für die Tätigkeit gilt die Verordnung 460/2017 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.
Die Unterbringung der Tätigkeit der Mückenlarvenhaltung unter die vorliegende Verordnung bedeutet, dass sich die formalen Anforderungen für bestimmte Aspekte der Tätigkeit ändern, beispielsweise hinsichtlich der Lizenz, die die Lebensmittelbehörde gemäß der Verordnung verwaltet.