Ein Gesetzentwurf mit weitreichenden Auswirkungen
Am 1. März 2025 hat Daði Már Kristófersson, Minister für Finanzen und Wirtschaft, dem Alþingi einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kilometersteuer für Kraftfahrzeuge vorgelegt. Ziel ist es, diese Regelung ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen. Die neue Steuer ersetzt die bisherige Mineralölsteuer, die auf Kraftstoff erhoben wurde, und richtet sich nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.
Mietwagen im Fokus: Durchschnittliche Fahrstrecken analysiert
Die Gesetzesvorlage beinhaltet eine detaillierte Analyse der durchschnittlichen Tageskilometer von Mietwagen, basierend auf Daten der isländischen Straßenverwaltung. Im Sommer 2017 lag die tägliche Fahrstrecke ausländischer Touristen mit Mietwagen bei 230–250 Kilometern, im Winter bei 190–210 Kilometern. Daraus wurde eine Gebühr von 1.340 ISK pro Tag für 200 gefahrene Kilometer als angemessen berechnet.
Kilometersteuer auch für ausländische Fahrzeuge
Die neue Regelung betrifft ebenfalls Fahrzeuge, die vorübergehend in Island genutzt werden, wie zum Beispiel solche, die mit Touristen auf der Fähre ankommen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.5 Tonnen. Die Kilometergebühr solle hier über den Kilometerstand bei Ankunft und Abfahrt ermittelt werden.
Einheitliche Gebührensätze für unterschiedliche Fahrzeugtypen
Laut Gesetzentwurf werden alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen mit einer einheitlichen Gebühr belastet, unabhängig von ihrer Größe wie Pkw oder große SUVs. Für Autos bis 3,5 Tonnen liegt der Mindestsatz bei 6 Kronen und 70 Aurar pro Kilometer, während bei Fahrzeugen bis zu 31 Tonnen die Höchstgebühr 43,56 Aurar pro Kilometer beträgt.
Ausnahmen: Gebührenbefreiung für spezielle Fahrzeuge
Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuggruppen vor. Dazu gehören Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten sowie Fahrzeuge im Besitz ausländischer Botschaften oder Diplomaten. Diese müssen jedoch mit entsprechenden amtlichen Kennzeichen gekennzeichnet sein oder im Fahrzeugregister als gebührenbefreit ausgewiesen werden.
Umsetzung bei Autovermietungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Autovermietungen unter bestimmten Bedingungen eine spezielle Tagesgebühr in Form eines festen Betrags an den Fiskus zahlen können, basierend auf der täglichen Nutzungszeit eines Fahrzeugs. Sollte eine Autovermietung vom Kunden eine Kilometergebühr erheben, kann es jedoch herausfordernd sein, diese einzufordern – insbesondere, da die Fahrzeug- und Schlüsselrückgabe häufig außerhalb der Öffnungszeiten stattfindet und die Zahlung in der Regel bei der Fahrzeugübergabe oder im Voraus erfolgt.
Daher wird vorgeschlagen, dass Autovermietungen für bestimmte Fahrzeuge eine feste Tagesgebühr verlangen dürfen, die sich nach der Anzahl der vermieteten Tage im Abrechnungszeitraum richtet. Diese Gebühr soll als endgültige Berechnungsgrundlage für die Kilometergebühr eines Fahrzeugs dienen.
Wie genau die Mietwagenanbieter diese Gebühr an ihre Kunden weitergeben und wie die Abrechnung sowie Erhebung beispielsweise an Fährhäfen organisiert wird, bleibt noch offen.
Inspiration aus der bestehenden Regelung für Elektroautos
Der Gesetzentwurf orientiert sich an der zum Jahreswechsel 2023/2024 eingeführten Regelung für Elektroautos und Plug-in-Hybride. Die Kilometersteuer soll zu einer gerechteren und umweltfreundlicheren Verteilung der Kosten beitragen. Dank der staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Energiewende im Verkehr, insbesondere durch die zunehmende Verbreitung umweltfreundlicher und sparsamer Fahrzeuge, sind die Steuereinnahmen aus Kraftfahrzeugen und Kraftstoffen in diesem Land spürbar zurückgegangen. Dies soll durch den Gesetzentwurf ausgeglichen werden.
Die Änderungen betreffen sowohl Einheimische als auch Touristen und sollen die Infrastrukturkosten des Landes fairer abdecken.