Islands Regierung plant Gesetzesänderung: Entzug des internationalen Schutzes für kriminelle Ausländer
Justizministerin Þorbjörg Sigríður Gunnlaugsdóttir hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes vorgelegt. Die geplante Neuerung würde es der Regierung ermöglichen, ausländischen Staatsbürgern den internationalen Schutz zu entziehen, wenn sie in Island schwere Straftaten begehen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde über eine Ausweitung der behördlichen Befugnisse zur Aberkennung des Schutzstatus diskutiert. Damals erklärte die frühere Justizministerin und aktuelle Vorsitzende der Unabhängigkeitspartei, Guðrún Hafsteinsdóttir, dass es Anlass gebe, entsprechende Gesetzesänderungen zu prüfen.
Geplante Änderungen im Ausländergesetz
Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung von Artikel 48 des Ausländergesetzes vor. Demnach kann der internationale Schutz entzogen werden, wenn eine Person entweder als Gefahr für die nationale Sicherheit gilt oder wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und dadurch eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt.
Definition schwerer Straftaten
Im Gesetzentwurf wird zudem festgelegt, welche Delikte als besonders schwere Straftaten gelten. Dazu zählen unter anderem:
- Mord
- Gewaltverbrechen oder Sexualdelikte
- Freiheitsberaubung
- Schwere Drogendelikte
- Brandstiftung oder andere gemeingefährliche Straftaten
- Raub
- Organisierte Kriminalität
Zusätzlich ist vorgesehen, dass mit der Aberkennung des internationalen Schutzes auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis der betroffenen Person automatisch ungültig wird.
Die Gesetzesänderung dient der Sicherheit der Gesellschaft. Die Diskussionen im Parlament werden in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Titelbild Þorbjörg Sigríður Gunnlaugsdóttir / government.is