Die befristeten Sonderbefugnisse für den Bau von Lavaschutzmauern auf der Halbinsel Reykjanes enden 2025, wie das Büro der Premierministerin mitteilt. Angesichts veränderter Rahmenbedingungen bereitet die Regierung nun eine allgemeine Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Katastrophenfall vor.
Sondergesetz läuft Ende 2025 aus
Die Genehmigungen nach dem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf der Halbinsel Reykjanes, das der Regierung weitreichende Sonderbefugnisse zum Bau von Schutzdeichen und ähnlichen Maßnahmen einräumte, laufen Ende 2025 aus. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen haben die Vorbereitungen für eine allgemeine gesetzliche Regelung begonnen.
Das Sondergesetz war im Herbst 2023 unter außergewöhnlichen Umständen verabschiedet worden. Damals herrschte große Unsicherheit über die Erdbebengefahr und mögliche Vulkanausbrüche auf Reykjanes. Um rasch handeln zu können, erlaubte das Gesetz Abweichungen von regulären Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, um dringende Maßnahmen des Katastrophenschutzes umzusetzen.
Bessere Daten, mehr Erfahrung
Seit den Ausbrüchen und dem Inkrafttreten des Gesetzes vor rund zwei Jahren konnten die geologischen Bedingungen auf der Halbinsel deutlich besser analysiert werden. Die Vorhersage von Erdbeben und vulkanischer Aktivität ist präziser geworden, auch wenn weiterhin Unsicherheiten bestehen. Parallel dazu wuchsen Wissen und praktische Erfahrung der zuständigen Behörden sowie ihre Fähigkeit, gezielte Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund prüft die Regierung nun, ob eine dauerhafte und allgemeine Gesetzgebung zu präventiven Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen werden soll. Diese könnte sich an bestehenden Regelungen zum Schutz vor Lawinen und Erdrutschen orientieren.
Arbeitsgruppe und neues Katastrophenschutzgesetz
Anfang des neuen Jahres soll eine Arbeitsgruppe der zuständigen Ministerien eingesetzt werden, die den Auftrag erhält, die Grundlagen für eine solche allgemeine Gesetzgebung auszuarbeiten. Diese Arbeit soll eng mit dem geplanten neuen, umfassenden Katastrophenschutzgesetz verknüpft sein und den Fokus stärker auf die Resilienz kritischer Infrastrukturen legen.
Deiche als zentrale Schutzmaßnahme
Auf Basis des Sondergesetzes wurden in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche lokale Schutzmaßnahmen auf Reykjanes umgesetzt, darunter der Bau von Deichen zum Schutz zentraler Infrastrukturen in Svartsengi und Grindavík. Diese Anlagen erwiesen sich als entscheidend, um Bevölkerung, Energieversorgung, Verkehrswege und weitere kritische Einrichtungen vor massiven Schäden zu bewahren.
Nach Angaben der Behörden hätten Lavaströme ohne diese Schutzmaßnahmen ungehindert Siedlungsgebiete erreicht und erhebliche Zerstörungen verursacht. Der Deichbau gilt daher als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung während der jüngsten Ereignisse auf der Halbinsel.
Keine Verlängerung der Sonderbefugnisse
Angesichts der veränderten Ausgangslage, der gesammelten Erfahrungen und der bereits bestehenden Verteidigungsanlagen wird die Gültigkeit des Sondergesetzes nicht verlängert. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Justizministerin somit keine besonderen Befugnisse mehr haben, eigenständig über den Bau weiterer Schutzanlagen auf Reykjanes zu entscheiden.
Unabhängig davon bleibt der Regierung weiterhin die Möglichkeit, im Ernstfall auf Grundlage des allgemeinen Notstandsrechts zu handeln, solange außergewöhnliche Ereignisse andauern. Parallel dazu wird die Ausarbeitung eines allgemeinen Gesetzes zu präventiven Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen weiter vorangetrieben.
Titelfoto: Die erste Lavaschutzmauer über Grindavikurvegur im Dezember 2022 / Mirjam Lassak
Unter Svartsengi wächst die Magmamenge weiter. Fast 23 Millionen Kubikmeter wurden seit dem letzten Ausbruch gemessen. Experten prüfen neue Szenarien.