Fünf Parlamentarier der Unabhängigkeitspartei schlagen vor für Änderungen des Einwanderungsgesetzes und des Immigration Appeals Committee. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass der Minister auf Empfehlung des Obersten Gerichtshofs drei statt sieben Ausschussmitglieder ernennt.
Es wird außerdem vorgeschlagen, dass alle Ausschussmitglieder die Bedingungen für die Amtszeit als Bezirksrichter erfüllen. Die Aufsteiger sind Birgir Þórarinsson, Diljá Mist Einarsdóttir, Ásmundur Friðriksson, Óli Björn Kárason und Vilhjálmur Árnason.
Der Neutralität wird nicht ausreichend Beachtung geschenkt
Im aktuellen Einwanderungsgesetz Es wird davon ausgegangen, dass der Minister den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses sowie fünf weitere Ausschussmitglieder ernennt, die entweder vom Menschenrechtsbüro Islands, der Menschenrechtsstiftung der Universität Island oder ohne Nominierung nominiert werden müssen.
Nach geltendem Recht erfüllen nur der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende die Voraussetzungen für die Amtszeit eines Bezirksrichters und müssen nach Stellungnahme des Qualifikationsausschusses ernannt werden.
Die Verkehrsbetriebe sind der Ansicht, dass die Neutralität der Ausschussmitglieder mit der derzeitigen Regelung nicht ausreichend geschützt sei. Sie sagen, dass zu den 15 Organisationen, die Mitglieder des isländischen Menschenrechtsbüros sind, die isländische Abteilung von Amnesty International, das Bishop’s Office, Hjálparstarft kirkún, das Rote Kreuz in Island, Throskahjál, der isländische Behindertenverband und Samtokin ’78 gehören und Siðmenn.
In den Kommentaren zum Gesetzentwurf heißt es, dass der Einwanderungsbeschwerdeausschuss ein unabhängiger Verwaltungsausschuss sein sollte, der über ihm vorgelegte Fälle entscheidet. Damit der Ausschuss als unabhängig gilt, müssen die Ausschussmitglieder unabhängig, qualifiziert und unabhängig in ihrer Arbeit sein. Darüber hinaus müssen diejenigen, die den Ausschuss ernennen, besonders auf die Qualifikation der Ausschussmitglieder achten.
Sagen die Macher, dass es sich bei diesen Organisationen weitgehend um dieselben Organisationen handelt, die mit erheblichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert waren, die dazu führten, dass Antragsteller auf internationalen Schutz, denen in diesem Land Asyl verweigert wurde, dennoch weiterhin umfassende und unverminderte Dienstleistungen vom öffentlichen Sektor erhalten, im Gegenteil? auf die ausländerrechtlichen Bestimmungen.