In dem Bericht des Metropolitan Police Commissioner, der verlangte, dass der Mann die verbleibende Zeit verbüßen muss, heißt es, dass der Mann der Polizei wiederholt in Fällen aufgefallen sei, in denen ein dringender Verdacht bestehe, dass er unter unter anderem Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für schuldig befunden.
„Nach Ansicht des Polizeichefs hat er mit seinem jüngsten Verhalten grob gegen die allgemeine Auflage seiner Bewährung verstoßen.“
Drei hinreichend schwerwiegende Fälle
Im Urteil des Bezirksgerichts heißt es, dass der Mann nach Angaben der Polizei 26 Fälle im System habe. Ihr Anspruch stützt sich jedoch nur auf drei Fälle, die die Voraussetzungen des Strafvollstreckungsgesetzes für eine sechsjährige Freiheitsstrafe erfüllen.
Im ersten Fall steht er unter Verdacht, zusammen mit einem anderen Mann im Juni dieses Jahres in Hafnarfjörður Werkzeuge gestohlen zu haben.
„Während der polizeilichen Prüfung der Fallaufnahme wurde eine der Polizei als Angeklagter bekannte Person gesehen. Die Polizei erhielt daraufhin belastbare Hinweise darauf, dass der Angeklagte einen Lagerraum mietete […] in Garðabær und dort würde ein Dieb gefunden werden. Der Informant behauptete, es mehrmals gesehen zu haben [manninn] Bringen Sie einen Dieb ins Lager und zuletzt vor dem Einbruch […]. „Die Werkzeuge wurden anschließend im Lagerraum gefunden“, sagt das Gericht.
Der zweite war ernster. Dort wird der Mann später im Juni dieses Jahres zusammen mit anderen Männern in Akureyri der Freiheitsberaubung, des Raubes und der Körperverletzung verdächtigt.
Schließlich wird der Mann im Juli letzten Jahres in Hafnarfjörður der gleichen Verbrechen verdächtigt.
In einem Fall dringender Verdacht
Im Schlussteil des Gerichts heißt es, dass man sich auf Grundlage der vorliegenden Fallakten mit der Polizei darauf einigen könne, dass ein dringender Verdacht bestehe, dass der Mann in Akureyri Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Raubüberfall begangen habe. Es basiert auf den Aussagen eines Zeugen, des Opfers und zweier weiterer Angeklagter in dem Fall.
„Einer von ihnen gab an, dass er unter anderem den Angeklagten zusammen mit einem anderen Mann dazu gebracht habe, das Opfer mitzunehmen, dabei wurde aber auf die Schuld des Opfers verwiesen.“ Dieser beschrieb daraufhin verschiedene Gewalttaten des Angeklagten gegenüber dem Opfer, wobei der Angeklagte unter anderem einen Hammer und einen Knüppel mit Spitze benutzte. Er trug schwarze Handschuhe und schlug mehrmals auf das Opfer ein. „Der Angeklagte hat dem Opfer außerdem eine Armbanduhr und seinen Elektroroller abgenommen“, heißt es vom Gericht.
Bei den übrigen Straftaten liegt lediglich ein begründeter Tatverdacht vor und die gesetzlichen Voraussetzungen des dringenden Tatverdachts liegen nicht vor.