Drohnenregelung in Island nach massiver Kritik korrigiert
Die isländische Naturschutzbehörde hat nach Kritik an den Drohnenregeln ihre Informationen angepasst und kommerzielle Fotografie wieder ausdrücklich als genehmigungsfähigen Einsatzzweck genannt.
Die isländische Naturschutzbehörde hat auf die Diskussion um die neuen Drohnenvorschriften in den von ihr verwalteten Schutzgebieten reagiert. In einer Stellungnahme betont die Behörde, dass sie die wichtige Rolle von Berufsfotografen und anderen Fachleuten anerkennt, die die isländische Natur sowohl im Inland als auch international vermitteln.
Informationen auf Website überarbeitet
Nach Angaben der Behörde gab es berechtigte Kritik an den bisherigen Informationen zu den Drohnenregelungen. Daraufhin wurden sowohl die Hinweise auf der offiziellen Website als auch die Informationen auf der Seite zu Drohnenflügen überarbeitet und ergänzt.
Kommerzielle Fotografie wieder ausdrücklich genannt
Im Zuge der überarbeiteten Informationen wurde zudem der Begriff „kommerzielle Fotografie“ wieder ausdrücklich in die Aufzählung der genehmigungsfähigen Einsatzzwecke aufgenommen. Damit stellt die Behörde klar, dass professionelle Fotoaufnahmen weiterhin zu den Tätigkeiten gehören, für die unter bestimmten Voraussetzungen Drohnengenehmigungen in Schutzgebieten erteilt werden können.
In der aktuellen Formulierung nennt die Behörde unter anderem Forschung, Monitoring, Überwachung, Bauarbeiten, Filmprojekte, Werbe- und Fernsehproduktionen, Nachrichtenbeiträge, kommerzielle Fotografie sowie genehmigungspflichtige Veranstaltungen als mögliche Gründe für eine Genehmigung.
Gespräch mit Berufsfotografen angekündigt
Um offene Fragen zur praktischen Umsetzung der Vorschriften zu klären, will die Naturschutzbehörde in den kommenden Tagen mit dem Verband der isländischen Berufsfotografen zusammentreffen. Dabei soll insbesondere die zukünftige Handhabung von Drohnengenehmigungen für professionelle Foto- und Filmaufnahmen besprochen werden.
Die Stellungnahme gilt als Reaktion auf die Kritik, die nach der Veröffentlichung der neuen Drohnenregelungen aufgekommen war. Insbesondere Berufsfotografen hatten befürchtet, dass die neuen Vorgaben ihre Arbeit in Schutzgebieten erheblich erschweren könnten.
Freizeit-Drohnenverkehr soll reduziert werden
Die Naturschutzbehörde stellt klar, dass die überarbeiteten Regelungen in erster Linie darauf abzielen, den in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Freizeit-Drohnenverkehr in Schutzgebieten zu reduzieren. Ziel sei es, ein Gleichgewicht zwischen Naturerlebnis, Besucherinteressen und Naturschutz zu schaffen.
Gleichzeitig betont die Behörde, dass Fotografen weiterhin Genehmigungen für Drohnenflüge in bestimmten Schutzgebieten beantragen können, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt werden.
In den kommenden Tagen werden Gespräche zwischen der Behörde und Vertretern der Fotografenbranche erwartet. Dabei könnte sich zeigen, ob weitere Anpassungen an den Regelungen vorgenommen werden.
Titelbild:Brücke über Jökulsá am Jökulsárlón / Mirjam Lassak/ Drohnenlizenz mit freundlicher Genehmigung des Vatnajökull National Park vom 17.8.2023