Hollywood darf fliegen, Fotografen nicht? Isländischer Fotografenverband kritisiert Drohnenpraxis in Schutzgebieten
Der Isländische Fotografenverband wirft der Naturschutzbehörde vor, Fotografen und kleine Unternehmen bei Drohnengenehmigungen zu benachteiligen, während Film- und Medienproduktionen weiterhin Zugang zu vielen Schutzgebieten erhalten.
Der Isländische Fotografenverband hat deutliche Kritik an einer neuen Praxis der Naturschutzbehörde geäußert, die seit dem 17. Mai 2026 angewendet wird. Demnach werden Drohnengenehmigungen für Freizeit- und Bildungszwecke in mehr als 25 Schutzgebieten Islands abgelehnt. Betroffen sind unter anderem Goðafoss, Gullfoss, Geysir, Mývatn, Háifoss, Látrabjarg, Skógafoss, Dyrhólaey, Hornstrandir, der Nationalpark Snæfellsjökull sowie das Naturschutzgebiet Fjallabak. SaltyLava berichtete.
Während Anträge von Fotografen, Fluglehrern und kleineren Unternehmen zurückgewiesen werden, erhalten Filmproduktionen, Werbedrehs, Fernsehteams und Nachrichtenmedien nach Angaben des Verbandes weiterhin Genehmigungen für dieselben Gebiete.
Der Fotografenverband sieht darin eine Ungleichbehandlung. „Derselbe Flug, mit derselben Ausrüstung und denselben möglichen Auswirkungen auf Natur und Besucher, ist für manche erlaubt und für andere verboten – allein aufgrund des angegebenen Zwecks“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
Besonders kritisch wird gesehen, dass die Einschränkungen vor allem isländische Berufsfotografen und kleinere Unternehmen treffen. „Große ausländische Produktionsfirmen behalten den Zugang zu diesen Gebieten, während isländische Fotografen, Fluglehrer und kleine Unternehmen abgewiesen werden, obwohl ihre Tätigkeiten bislang als gewerbliche Arbeit anerkannt und entsprechend besteuert wurden“, erklärt der Verband.
Drohnenfotografie sei inzwischen ein anerkannter Bestandteil des Fotografenberufs. Viele Mitglieder hätten ihre Tätigkeit und Investitionen auf Luftbildaufnahmen aufgebaut. Umso schwerer wiege die neue Praxis, die nach Ansicht des Verbandes ohne ausreichende fachliche Grundlage eingeführt worden sei.
Nach Angaben der Organisation wurden bislang keine Daten veröffentlicht, die belegen würden, dass die betroffenen Drohnenflüge zu relevanten Störungen in den Schutzgebieten führen. Entscheidungen, die die Berufsausübung einschränken, müssten auf objektiven Fakten beruhen und einer kritischen Überprüfung standhalten, betont der Verband.
Als Beispiel für einen ausgewogeneren Umgang mit Drohnen nennt die Organisation den Vatnajökull-Nationalpark. Dort gelten regionale und abgestufte Regelungen, die den jeweiligen Bedingungen vor Ort Rechnung tragen. Dieses Modell verbinde Naturschutz und wirtschaftliche Interessen deutlich besser als ein pauschales Verbot für bestimmte Nutzergruppen.
Der Isländische Fotografenverband fordert die Naturschutzbehörde deshalb auf, die neue Praxis zu überprüfen. Unterstützung erhält unter anderem der in Island lebende niederländische Fotograf Jeroen Van Nieuwenhove, der gegen die Ablehnung seines Antrags bereits Beschwerde beim Ministerium eingelegt hat.
Er habe seine Drohnenfotografie-Workshops im Hochland jahrelang mit Genehmigungen der Naturschutzbehörde durchgeführt, sein Antrag für 2026 sei jedoch abgelehnt worden. „Eine Hollywood-Produktion, die eine Streaming-Serie dreht, darf Drohnen einsetzen. Auch eine Werbeagentur oder ein Nachrichtenteam dürfen fliegen. Eine kleine Werkstatt, die Fotografen dabei unterstützt, verantwortungsvoll und ethisch korrekt Drohnen einzusetzen, darf dies hingegen nicht.“
Der Verband kündigte an, seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte weiterhin zu unterstützen.
Drohnen-Titelbild im Norden Islands aufgenommen / Mirjam Lassak
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