Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Umsetzung vorbehaltlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Nýr Norðausturvegur über Skjálfandafljót, Þingeyjarsveit, einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021 bedarf.
Hier finden Sie die Entscheidung des Planungsbüros, Kommentare von Gutachtern und die Antwort des Bauträgers darauf.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 18. Juni 2024.