Darin heißt es, dass das Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des Fischereiumfelds. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass die Fischereiausrüstung und -praxis den im Gesetz und in der Verordnung festgelegten Mindeststandards entspricht. Die Verordnung stellt eine Ergänzung zur Walfangverordnung dar und legt ausdrücklich fest, dass bei der Jagd stets darauf geachtet werden soll, dass die Tiere sofort sterben.
Der Fischfang sollte so erfolgen, dass er die geringsten Schmerzen verursacht und die Tiere in kürzester Zeit tötet. Es ist auch verboten, Methoden anzuwenden, die einem Tier unnötige Verstümmelung oder unnötiges Leid zufügen.
Eine Shuttle-Bombe, verbunden mit einem Zünder
Die Verordnung sieht vor, dass die norwegische Lebensmittelbehörde den Fischfang regelmäßig durch Patrouillen und Videoaufzeichnungen überwachen muss. Das Fischereiamt soll sich im Übrigen um die Durchführung der Fischerei kümmern. Bestehen Zweifel darüber, wem die Aufsicht obliegt, entscheidet der Minister.
Beim Angeln muss eine Ausrüstung verwendet werden, die dafür sorgt, dass der Langrochen sofort getötet wird bzw. dass dies in kürzester Zeit geschieht und ihm möglichst wenig Leid bereitet. Um dies zu gewährleisten, muss die norwegische Fischereibehörde sicherstellen, dass ein für die Langleinenfischerei bestimmtes Schiff mit der folgenden Fangausrüstung ausgestattet ist:
- Walfangpistole.
- Mindestens zwei schiffsmontierte Feuerlinien. Eine Schießschnur muss so konstruiert sein, dass sie den Belastungen beim Angeln standhält und unempfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie Wasser und Feuchtigkeit ist.
- Ein Schussleinenkorb, der den Bewegungen einer Walfangkanone folgt. Der Schießleinenkorb muss so gefertigt sein, dass die Leine vom Korb in Richtung des Federballs gezogen wird.
- Zielen Sie auf ein Walfanggewehr mit beleuchtetem Punkt.
- Es ist nicht erlaubt, ein Shuttle ohne Shuttle-Bombe zu benutzen. Es sollten ausschließlich Shuttle-Bomben vom Typ Walgranate-99 verwendet werden. Die Menge an Sprengstoff in einer Shuttle-Bombe muss ausreichen, um sicherzustellen, dass ein Tier sofort getötet wird.
Es ist nicht erlaubt, einen Schuss abzufeuern, ohne dass eine Shuttle-Bombe am Shuttle befestigt ist und eine Leine an einem Ende am Shuttle und am anderen Ende am Schiff befestigt ist. Trotzdem ist es erlaubt, bei einem Rückschuss eine Leine abzufeuern, die an einem Ende am Shuttle und am anderen Ende am Schiff befestigt ist. Dann sollte ein Shuttle-Heck verwendet werden, das ist eine Leine, die an einem Ende am Shuttle befestigt, aber nicht am Schiff befestigt ist, um die Flugstabilität des Shuttles zu erhöhen.
Eine Projektilbombe muss mit einem Projektil über eine Zündvorrichtung verbunden sein, die sicherstellt, dass das Projektil explodiert, wenn das Projektil in ein Tier eindringt, und zwar an einem Punkt, an dem das Tier ausreichend verletzt wird, um es sofort zu töten.
Die Jagd findet bei Tageslicht statt
Das Angeln muss bei Tageslicht erfolgen. Dann müssen die äußeren Bedingungen so sein, dass eine sofortige Tötung möglich ist und dabei unter anderem auf Wellenhöhe, Witterungsverhältnisse und Sichtverhältnisse geachtet werden.
Unabhängig von den oben genannten Umständen ist es jedoch zwingend erforderlich, dem Tier zu folgen und die Tötung abzuschließen, wenn ein erneuter Abschuss erfolgt, da der Jäger verpflichtet ist, sein Möglichstes zu tun, um die Tiere, die er verletzt hat, zu töten.
Wenn Sie ein Tier sehen, stellen Sie sicher, dass sich kein Kalb in der Nähe befindet. Es muss sichergestellt werden, dass keine Wale in Begleitung von Kälbern gefangen werden. Auch die Länge eines Tieres muss vor der Schussabgabe abgeschätzt werden, um sicherzustellen, dass keine Wale gefangen werden, die die Mindestgröße unterschreiten.
Bei der Jagd muss ein Walfanggewehr auf ein definiertes Zielgebiet gerichtet werden, Tiere müssen aus sicherer Entfernung geschossen werden, Tiere dürfen jedoch nicht aus einer Entfernung von mehr als 25 Metern geschossen werden. Auch der Schusswinkel wird besprochen, dieser sollte zwischen 45-135° relativ zur Längsachse des Tieres liegen.
Es ist jedoch zulässig, von der Reichweite und dem Schusswinkel abzuweichen, wenn ein verwundetes Tier mit mehr als einem Schuss erschossen werden muss, um eine möglichst schnelle Tötung zu gewährleisten. Wenn ein Tier nicht sofort getötet wird, muss unverzüglich ein erneuter Abschuss erfolgen.
Schützen müssen verschiedene Kurse absolvieren
Beim Angeln ist darauf zu achten, dass mindestens drei der Besatzungsmitglieder Erfahrung im Walfang haben. Erfahrung bedeutet, dass eine Person in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang Teil einer Walfangmannschaft war. Von dieser Bedingung kann jedoch abgewichen werden, wenn ein besonderer Fall vorliegt und das Besatzungsmitglied gemäß der Stellungnahme der norwegischen Fischereibehörde Kompetenz und Wissen nachgewiesen hat.
Schützen, die Tiere jagen und töten, müssen einen Kurs im Umgang mit Walfangwaffen und Sprenggranaten sowie in Methoden zum Töten von Walen absolviert haben. Schützen müssen außerdem einen von den Aufsichtsbehörden genehmigten Kurs absolviert haben, der mindestens eine Ausbildung in Biologie, einschließlich Verhalten, Schmerzwahrnehmung und Stress, sowie Ökologie im Hinblick auf Wale und über die für den Walfang geltenden Vorschriften umfassen muss.
Der Lizenznehmer ist für die Führung eines Qualitätshandbuchs für die Fischerei verantwortlich, das den Inspektoren und dem Lebensmittelministerium zugänglich sein muss. Das Qualitätshandbuch muss mindestens Folgendes enthalten:
- Verfahren zum Screening von Walkälbern.
- Verfahren zur Schätzung der Länge eines Tieres.
- Vorgehensweise zur Durchführung und Vorbereitung von Nachdrehs.
- Verfahren zur Registrierung meldepflichtiger Vorfälle.
- Verfahren zur Prüfung der Ursachen durch den Lizenzinhaber.
- Verfahren zur Reaktion auf meldepflichtige Vorfälle, vgl. Artikel 10, die beim Angeln auftreten können.
- Es müssen Verfahren angewendet werden, um sicherzustellen, dass Hirschhirsche auf eine Weise getötet werden, die den Tieren möglichst wenig Schmerzen bereitet und die kürzestmögliche Zeit in Anspruch nimmt, und nicht auf eine Weise gefangen werden, die ihnen unnötige Verstümmelung oder unnötiges Leid bereitet. Vorgesetzte können Verbesserungen des Verfahrens verlangen, wenn dieses nicht geeignet ist, die oben genannten Bedingungen sicherzustellen, vgl. auch die Bedingungen des Artikels 6. dieser Verordnung.
Der Lizenznehmer muss der Aufsichtsbehörde am Ende der Fangsaison einen Bericht über die Durchführung des Fischfangs vorlegen. Darüber hinaus sind die wichtigsten Herausforderungen der Saison, die allgemeine Wartung der Angelausrüstung, eine Zusammenfassung der Vorfälle und deren mögliche Ursachen nach Ansicht des Lizenznehmers und gegebenenfalls zu berichten.
Alle Arten meldepflichtiger Vorfälle
Der Lizenznehmer muss die Vorgesetzten über Vorkommnisse beim Langleinenfischen so schnell wie möglich, spätestens jedoch zwei Werktage nach Ende einer Angeltour, informieren. Meldepflichtige Vorkommnisse beim Fischfang im Sinne dieser Verordnung sind:
- Wenn eine Neuaufnahme durchgeführt werden muss.
- Wird ein Wal nicht sofort getötet, erfolgt aber kein erneuter Abschuss.
- Wenn sich eine Neuaufnahme verzögert.
- Wenn ein erschossenes Tier entkommt oder verloren geht.
- Wenn ein Sprengkörper nicht oder vorzeitig explodiert.
- Wenn der Federball den definierten Zielbereich nicht trifft.
- Wenn ein explosives Projektil außerhalb des definierten Schusswinkels abgefeuert wird.
- Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kalb einem Tier gefolgt ist, z. B. wenn sich herausstellt, dass eine Kuh gemolken hat.
- Wenn sich herausstellt, dass die Größe eines Tieres weniger als 15,2 m beträgt.
- Andere Vorfälle wie Unfälle, Fehler oder Fahrlässigkeit.
In der Meldung an die Aufsichtsbehörde sind der Vorfall zu beschreiben, seine möglichen Ursachen sowie weitere ggf. relevante Sachverhalte zu benennen.
Zusätzlich zu anderen Informationen, die gemäß anderen Gesetzen und Vorschriften sowie dem Lizenzbrief aufgezeichnet werden müssen, muss der Lizenzinhaber sicherstellen, dass bei jedem Angelausflug die folgenden Informationen aufgezeichnet werden:
- Anzahl der bereitgestellten Shuttles für jedes Tier.
- Präzises Timing für jeden abgefeuerten Schuss.
- Crew und Schützen.
- Wo ein Schütze bei jedem Schuss auf ein Tier trifft.
- Wetterbedingungen (Wellenhöhe, Wind, Lichtverhältnisse, Sicht) in jeder Aufnahme.
- Der Schusswinkel, aus dem ein Schütze jeweils feuerte.
- Die Schussentfernung jedes Schusses.
- Ungefähre Länge jedes Tieres.
- Wie das Screening auf Walkälber jedes Mal durchgeführt wurde.
- Ob jeweils andere Tiere in der Nähe waren und wie viele.
Die Vorschriften, die hier vollständig nachgelesen werden kanntritt bereits in Kraft.