Dem Ministerium wurden drei Berichte von vier Experten vorgelegt, die im Auftrag von Premierministerin Katrín Jakobsdóttir die Abschnitte der Verfassung zusammenstellen sollten, die sich mit Parlament, Gerichten und Menschenrechten befassen.
Unter anderem wird vorgeschlagen, die Verfassung dahingehend zu ändern, dass die Alþingi nicht selbst über die Gültigkeit allgemeiner Wahlen entscheidet, dass die Unabhängigkeit der Gerichte untergraben wird und die Aufsichtsfunktion der Justiz gegenüber dass die Exekutiv- und Legislativbefugnisse geschärft werden und dass Änderungen im Menschenrechtskapitel in Bezug auf Ressourcen, Umwelt und Eigentumsrechte vorgenommen werden.
Dazu gehören Änderungen des Gesetzentwurfs, den der Premierminister vor der letzten Wahl in Althingi eingebracht hatte. Sie beziehen sich unter anderem auf einen nachhaltigen und kosteneffizienten Umgang mit Ressourcen für die Menschen im Land und eine konkrete Vereinfachung der Umweltschutzklausel. Die Experten schlagen außerdem vor, den Grundsatz, dass Eigentumsrechte nur im öffentlichen Interesse und auf der Grundlage gesetzlicher Befugnisse eingeschränkt werden sollten, in der Verfassung zu verankern und in die Eigentumsrechtsklausel aufzunehmen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, angesichts der Entwicklungen in der Informationstechnologie neue Bestimmungen zum Personenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten in die Verfassung aufzunehmen.
In einer Mitteilung des Büros des Premierministers heißt es, dass die Berichte Teil des Gesamtplans zur Überarbeitung der Verfassung über zwei Wahlperioden seien, die Arbeiten jedoch bereits 2018 gemäß der Satzung der Regierung begonnen hätten.
Zukünftig wird der Premierminister die Zusammenarbeit mit der akademischen Gemeinschaft und anderen Parteien bei der Diskussion und Prüfung der Vorschläge anstreben. Der Minister plant außerdem, die Resonanz der anderen Führer der Regierungsparteien auf ihre gemeinsame Haltung bei Vorschlägen für Verfassungsänderungen zu untersuchen.
Es war Þórður Bogason, ein Anwalt des Obersten Gerichtshofs, der einen Bericht über IV erstellte. der Abschnitt der Verfassung, der sich mit Alþingi befasst. Hafsteinn Þór Hauksson, außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der Universität Islands, erstellte einen Bericht über Kapitel V, in dem es um Gerichte geht, und Róbert Spanó, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Island und ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und VAlgerður Sólnes, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Islands, erstellten einen Bericht über das Kapitel über Menschenrechte.
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