Der Gesetzentwurf zum Kauf einer Immobilie in Grindavík deckt keine Gewerbeflächen ab. Sie gilt nur für Wohnräume von Privatpersonen in der Stadt.
Finanzminister Þórdís Kolbrún Reykfjörð Gylfadóttir hat jedoch einen Gesetzentwurf über Einkommensverlustzuschüsse für Unternehmen in der Stadt empfohlen.
„Wir müssen abschätzen und sehen, wie realistisch es ist, die Wirtschaftstätigkeit in der Stadt aufrechtzuerhalten. „Wir müssen darüber nachdenken, wie es den Menschen ermöglicht wird, ihre Geschäftstätigkeit an einen anderen Ort zu verlagern, aber dieser Gesetzentwurf befasst sich nur mit Wohnraum“, sagt Þórdís Kolbrún.