Wer in Island abseits der Straßen durch die Natur fährt, muss künftig mit deutlich schärferen Konsequenzen rechnen. Umweltminister Jóhann Páll Jóhannsson hat einen Gesetzentwurf zur Konsultation gestellt, der die Behörden im Kampf gegen illegales Geländefahren stärken soll.
Höhere Strafen und Fahrzeugbeschlagnahme bei Offroad-Fahrten
Im Entwurf des Gesetzestextes heißt es dazu: „Die Naturschutzbehörde wird ermächtigt, notwendige Reparaturen an erheblichen Naturschäden durchzuführen, die durch solches Fahren entstanden sind, und die Kosten dafür vom Verursacher einzufordern. Darüber hinaus erhält die Polizei begrenzte Befugnisse zur vorübergehenden Beschlagnahme von Fahrzeugen, um weitere Verstöße oder Schäden zu verhindern. Die Strafen für Verstöße, die schwere Naturschäden verursachen, werden verschärft und an die Strafen anderer einschlägiger Gesetze angeglichen.“
Bisher kann die Polizei ein Fahrzeug nur auf richterliche Anordnung hin beschlagnahmen. Künftig soll sie dies vorübergehend auch selbst tun können, um weitere Verstöße oder Schäden zu verhindern. Die Befugnis ist laut Entwurf begrenzt.
Reaktion auf Vorfälle im Sommer
Der Minister hatte bereits im vergangenen Sommer ein härteres Vorgehen gefordert, nachdem Touristen mehrfach beim rücksichtslosen Fahren abseits der Pisten erwischt worden waren. Nun sagt er, es gehe darum, Island zu schützen. Illegales Fahren abseits befestigter Straßen sei nicht hinnehmbar. Die Behörden bräuchten realistische Mittel, um Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, und die Polizei müsse Fahrzeuge sofort sichern können, wenn Fahrer Anweisungen ignorieren.
Mehr als nur Offroad: Das steht noch im Entwurf
Die Geländefahrten sind nur einer von vier Schwerpunkten der Novelle. Der Entwurf enthält außerdem:
- Infrastruktur an touristischen Zielen: Der nationale Plan zum Ausbau von Infrastruktur für den Schutz von Natur sowie Kultur- und Geschichtsdenkmälern soll vereinfacht werden. Seine Regeln wandern aus verschiedenen Sondergesetzen ins Naturschutzgesetz. Vorgesehen sind klarere Prioritäten, eine effizientere Mittelverwendung, präzisere Zuständigkeiten und eine stärkere Kosten- und Fortschrittskontrolle.
- Landgang in Schutzgebieten: Für das Anlandbringen von Passagieren von Kreuzfahrt- und Expeditionsschiffen in Schutzgebieten sollen einheitliche Regeln gelten. Nötig wäre künftig eine Genehmigung der Naturschutzbehörde, die Umfang und Ablauf an die örtlichen Gegebenheiten anpassen kann. Das soll sensible Natur schützen, die Sicherheit der Passagiere gewährleisten, andere Besucher berücksichtigen und den Betreibern mehr Planungssicherheit geben.
- Meeresschutz: Die Rechtsgrundlagen für Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen im Meer sollen präzisiert werden. Vor solchen Maßnahmen soll das Meeresforschungsinstitut verpflichtend gehört werden. Statt den Fischereiminister nur zu konsultieren, soll künftig dessen Stellungnahme eingeholt werden.
Der Entwurf liegt seit dem 20. Oktober 2026 auf dem Konsultationsportal der Regierung öffentlich zur Stellungnahme bis 11.11.2026 aus. Die Änderungen betreffen das Naturschutzgesetz Nr. 60/2013.
Hinweis zum Titelbild: Das Bild wurde mit KI generiert, da wir glücklicherweise keine eigenen Fotos von illegalen Offroad-Fahrten haben.
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