Der Umwelt- und Planungsrat der Westmännerinseln hat die diesjährige Erlaubnis zur Papageientaucherjagd auf den Westmännerinseln in seiner Sitzung am 7. Juli erteilt. Die Jagd ist in einem begrenzten Zeitraum vom 25. Juli bis zum 15. August 2025 erlaubt – und liegt damit leicht hinter dem gesetzlich festgelegten Rahmenbeginn am 1. Juli. Die Entscheidung orientiere sich laut Rat wie in den Vorjahren strikt an den aktuellen Bestandszahlen der Tiere.
„Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die wenigen Tage, an denen der Papageitaucherfang erlaubt ist, dazu genutzt werden, die Kultur zu pflegen, die mit dem Fang und dem Leben auf den äußeren Inseln im Allgemeinen einhergeht.“
„Die Bewirtschaftung des Papageientaucherfangs richtet sich primär nach dem Zustand der Population auf den Westmännerinseln“, betont das Ratsbüro in seiner Stellungnahme.
Ziel sei es, die traditionelle Praxis verantwortungsvoll fortzuführen. In den letzten Jahren hätten die wenigen erlaubten Fangtage dazu beigetragen, die damit verbundene Kultur und das Leben auf den äußeren Inseln zu erhalten. Papageitaucherjäger hätten im vergangenen Jahr verantwortungsbewusst gehandelt, so der Rat.
Im Vorfeld der Entscheidung wurden auch die Einschätzungen des Naturzentrums Südisland und des Bjargveiðimannafélags (Verband, der sich der Jagd auf oder der Arbeit mit Vögeln auf Klippen widmet) für das Jahr 2025 berücksichtigt. Der Verband schrieb in seiner Stellungnahme, „die Jagd sei Teil der kulturellen Tradition der Inseln und werde heute verantwortungsvoll betrieben. Die Fischer setzen sich für Maß und Respekt gegenüber der Natur ein und betonen die positive Entwicklung der Vogelbestände in den letzten Jahren.“
Titelfoto Mirjam Lassak
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