Im Lichte der Verbesserung die finanzielle Lage von Reisebüros Tourismusbüro überarbeitete Kriterien zur Erhebung von Zuschlägen auf Pauschalreiseversicherungen aufgrund finanzieller Verhältnisse Reisebüro.
Die maximale Belastung beträgt 50 % und die Belastungsgrenze wird gesenkt. Darüber hinaus gibt es Reisebüros mit einem versicherbaren Jahresumsatz von weniger als 20 Millionen in dem Jahr, in dem die Versicherungssumme anhand der freigestellten Ladung berechnet wird. Die Kriterien basieren wie bisher auf der Working-Capital-Quote und der Eigenkapitalquote und geben in ihrem Zusammenspiel den Leverage-Prozentsatz an. Das Gewicht der Working Capital Ratio (VFH) beträgt 2/3 und das Gewicht der Equity Ratio (EFH) beträgt 1/3. Reisebüros mit einer aktuellen Kapitalquote von weniger als 1,2 und/oder einer Eigenkapitalquote von weniger als 5 % unterliegen einem Zuschlag. Die Ladung wird mit Farbcodes dargestellt, wie in der nebenstehenden Tabelle zu sehen ist.