Magnús M. Norðdahl, der Anwalt der isländischen Konföderation der Isländer, glaubt, dass im Fall von Ólafar Helga Adolfsdóttir, dem Sekretär von Efling, keine rechtlich geschützten Interessen mehr gegen die Confederation of Business, ASÍ und den isländischen Staat bestehen, und daher sollte der Fall abgewiesen werden.
Ólöf Helga reichte Klage ein, nachdem Eflingers Mitglieder im Tarifstreit zwischen Eflinger und SA nicht über den Schlichtungsvorschlag des staatlichen Schlichters Aðalsteinn Leifsson abstimmen durften.
Das Verbandsgericht hat heute zugestimmt, am 3. März über die Kündigungsklage von ASÍ und der isländischen Regierung im Fall Ólafar Helga zu verhandeln.
Formale Mängel im Fall
Magnús sagt, dass es in dem Fall keine rechtlich geschützten Interessen gibt, da die Termine im Schlichtungsvorschlag alle abgelaufen sind. Er sagt auch, wenn die rechtlichen Erläuterungen akzeptiert werden, dass der Vermittlungsvorschlag innerhalb von vier Wochen automatisch wirksam wird, wenn darüber nicht abgestimmt wird, dann ist auch dieses Datum verstrichen.
Ebenso ist die Klageschrift selbst vage und unklar, da drei Parteien verklagt werden, aber aus der Klageschrift nicht hervorgeht, wer wofür verklagt wird. Das sind alles Formfehler.
So sagt Magnús, dass in dem Fall ein Freispruch erforderlich sei, da der Vorschlag des Regierungsvermittlers, seine Vorbereitung und Präsentation rechtswidrig seien.