Die EFTA-Aufsichtsbehörde ist zu dem Schluss gekommen, dass Ljósleiðarinn, ehemals Gagnaveita Reykjavíkur, keine staatlichen Beihilfen erhalten hat. Die Behörde leitete im Dezember 2019 aufgrund einer Beschwerde von Síman eine Untersuchung ein.
Das Glasfaserkabel gehört Orkuveita Reykjavíkur, und Síminn behauptete, dass die Finanzierung und Kreditvergabe von OR an seine Tochtergesellschaft zu einem unfairen Vorteil geführt habe und einen Verstoß gegen die EWR-Vorschriften über staatliche Beihilfen darstelle.
In ihrer Studie untersuchte die ESA, ob vier Maßnahmen eine staatliche Beihilfe von OR an GR darstellen könnten. Diese Maßnahmen waren die Aussetzung von vier Zinszahlungen an OR im Jahr 2009, eine indirekte Finanzierung an GR aufgrund der Verlegung von Glasfaserkabeln in der Gemeinde Ölfus und ein kurzfristiges Darlehen an GR. Die letzte Maßnahme betraf Änderungsklauseln in den Darlehensverträgen von GR mit Kreditgebern, die unter anderem vorsahen, dass die Kreditgeber das Recht erhielten, ihre Kredite zu kündigen, so dass OR nicht länger Mehrheitseigentümer von GR wäre.
Nach eingehender Prüfung kam die ESA zu dem Schluss, dass es sich bei den betreffenden Maßnahmen nicht um staatliche Beihilfen von OR an GR im Sinne von Absatz 1 handelt. Artikel 61 des EWR-Abkommens.
Nach Ansicht der ESA sind die Maßnahmen entweder zu geringfügig oder es wurde kein Nutzen daraus gezogen. Auch die ESA geht davon aus, dass die jüngste Maßnahme nicht auf den Staat zurückzuführen ist. Hinsichtlich der zweiten Maßnahme kam die ESA zu dem Schluss, dass diese nicht der Autorität von OR unterstehe, wie bei Einleitung der Untersuchung angenommen wurde.