Das Anwesen ist aufgeteilt in eine Eingangshalle, Küche, Wohnzimmer. Ein Schlafzimmer mit Doppelbett und ein geräumiges Kinderzimmer. Badezimmer, Waschküche. Es gibt auch eine gute Speicherdecke über der Wohnung. Ein neuer Lagerschuppen von 15 m2 auf dem Grundstück.
Die Vordertür ist gefliest.
Die Höhle ist Parkett mit einem Einbauschrank.
Küche hat ein neues Interieur. Speisekammer von der Küche, sowie Waschküche und Abstellraum, von dort Treppe hinauf zum Abstellraum.
Das Wohnzimmer ist geräumig. Zwei große Schlafzimmer. Im Elternschlafzimmer befindet sich ein Kleiderschrank. Das Badezimmer wurde 2013 renoviert. Es gibt Fliesen auf dem Boden. Es gibt eine Duschkabine, Möbel und ein Fenster im Badezimmer. Parkett ist auf allen Etagen außer Bad, Flur und Küche.
Was in den letzten Jahren erneuert wurde: Die Elektrotafel wurde 1996 erneuert, ebenso Küchenmöbel, Öfen und Ofenrohre, sowie Fenster und Glas. Das Eisen am Dach wurde 2003 erneuert, ebenso die Traufe. Fliesen wurden 2009 erneuert. Abwasser- und Wasserleitungen zum Haus wurden 2007 erneuert. Fenster und Abflüsse wurden 1994 erneuert. Südseite des Hauses wurde 2015 isoliert und mit Baru-Aluminium verkleidet.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Ólafur Sævarsson lizenzierter Immobilienmakler / s.820 0303 / olafur@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf mit mindestens 50 % Eigentumsanteil) und 1,6 % für juristische Personen.
Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.