IMMOBILIENVERKAUF TORG PRÄSENTIERT: Dies ist ein offenes, helles und gut geplantes 141,2 m² großes Reihenhaus in dieser beliebten Lage in Kópavogs Lindahverfi. Die Wohnfläche beträgt 120,2 qm. und die eingebaute Garage ist 21 qm groß. Darüber hinaus gibt es guten Stauraum in der Garage und über den Zimmern.
Schulen, Kindergärten, Dienste und Grundkurse sind sehr kurz.
Alle weiteren Informationen erteilt Þorgeir, Immobilienmakler der Polizei, telefonisch 696-6580 oder thorgeir@fstorg.is oder Rebekka, Immobilienmaklerin per Telefon 623-1717 oder svavar@fstorg.is
Das Eigentum ist unterteilt in:
Eingangshalle, Diele/Flur, drei Schlafzimmer, Wohn-/Esszimmer, Küche, Bad, Waschküche und Garage mit Abstellraum.
Terrasse und Garten nach Südosten und ein großzügiger Parkplatz vor dem Haus.
Detaillierte Objektbeschreibung:
Eingangshalle: Mit einem doppelten Kleiderschrank, betreten von der Eingangshalle Garage.
Hol/Ganguru: Von dort betreten Sie andere Räume des Grundstücks.
Doppelzimmer: Geräumiges Zimmer mit guten Kleiderschränken, Parkettboden.
Kinderzimmer: Zwei gute Kinderzimmer mit Parkettboden.
Wohnzimmer und Esszimmer: Offener und heller Raum mit hohen Decken, Vom Wohnzimmer aus gibt es einen Ausgang zur Terrasse und zum Garten.
Küche: Ist ordentlich mit einem ordentlichen, maßgeschneiderten Innenraum und gutem Stauraum, eine Spülmaschine im Innenraum wird erwartet.
Badezimmer: Ziemlich geräumig, Fliesen am Boden und an den Wänden, Duschkabine und Badewanne, Inneneinrichtung mit Schränken um das Waschbecken sowie einem Wandschrank neben der Inneneinrichtung, Handtuchhalter an der Wand.
Wäschekammer: Im Inneren befindet sich ein Wohnraum mit Möbeln und es gibt viel Platz für Waschmaschine und Trockner, eine Tischplatte mit Waschbecken.
Lagerraum: Über den Räumen befindet sich eine große Speicherdecke.
Garage: Es ist geräumig mit guter Deckenhöhe und es gibt eine Lagerdecke über einem Teil der Garage.
Bodenbelag: Parkett und Fliesen befinden sich auf den Böden der Unterkunft.
Ein grüner Garten mit Terrasse befindet sich südwestlich des Grundstücks, eine eingezäunte gepflasterte Terrasse befindet sich vor dem Grundstück und es gibt auch einen sehr gepflegten Betonplan davor.
Alle weiteren Informationen erteilt Þorgeir, Immobilienmakler der Polizei, telefonisch 696-6580 oder thorgeir@fstorg.is oder Rebekka, Immobilienmaklerin per Telefon 623-1717 oder svavar@fstorg.is
Folge mir auf Instagram und Facebook um die neuesten Informationen über zum Verkauf stehende Immobilien und andere nützliche Informationen über den Immobilienmarkt zu erhalten. Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einer Immobilie? https://verdmatfasteigna.is/vid-hjalpum-ther-ad-finna-draumaeignina/ Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wert ist? www.verdmatfasteina.is
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
5. Der Käufer des Grundstücks zahlt bei der Verlegung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % der endgültigen Brandschadenschätzung des Grundstücks.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Über deren Zustand und Ausstattung kann der Immobilienmakler keine Ansprüche erheben