Das Bezirksgericht Reykjaness hat einen Mann wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Anschließend wurde er dazu verurteilt, dem Opfer eine Entschädigung in Höhe von 100.000 ISK zu zahlen.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft reichte im März Klage gegen den Mann ein, weil er im August 2020 einen Mann wiederholt, unter anderem auf den Kopf, mit einer Knöchelstange oder einer anderen solchen Schlagwaffe geschlagen hatte, wodurch das Opfer eine Schnittwunde am Rücken erlitt sein Kopf und eine Wunde am linken Ohr.
Der angegriffene Mann forderte 1,5 Millionen ISK Schadensersatz.
Hat seine Beherrschung verloren
In dem Urteil des Bezirksgerichts, das gestern gefällt, aber heute veröffentlicht wurde, heißt es, dass der in dem Fall verurteilte Mann gesagt habe, er habe zum Zeitpunkt des Vorfalls viel Alkohol getrunken und sei wütend auf das Opfer gewesen Der begann mit der Ex-Freundin des Angeklagten, doch er und das Opfer waren schon seit vielen Jahren sehr gute Freunde. Der Angeklagte sagte, er sei dem Mann begegnet und habe die Kontrolle über sein Temperament verloren.
Der Angegriffene berichtete, er sei gerade aus dem Bus ausgestiegen, als er am Hinterkopf getroffen wurde und zu bluten begann. Beim Aufprall fiel er heraus und versuchte zu fliehen. Er sagte, er könne sich nicht mehr an viel daran erinnern.
In dem Urteil heißt es, dass der Angeklagte gestand, den betreffenden Mann wiederholt auf den Kopf geschlagen zu haben, jedoch bestritt, dass er über einen Knöchel oder eine andere Schlagwaffe verfügte.
Habe eine Einigung erzielt
In der Aussage des Angeklagten und des Opfers vor Gericht hieß es, dass sie sich etwa ein Jahr nach dem Vorfall versöhnt hätten und nun beste Freunde seien, so wie sie es schon Jahre vor dem Vorfall gewesen seien. Die frühere Verlobte beider, die vor Gericht aussagte, sagte auch vor Gericht über die erneuerte Freundschaft der Männer aus, und der Zeuge sagte, er sei ein Freund beider gewesen. Die Aussage des Opfers und des Zeugen muss in diesem Licht beurteilt werden, wie es im Urteil heißt.
Darüber hinaus soll der Fall Videoaufnahmen des Vorfalls enthalten haben, davon eine in Zeitlupe, sowie einen aus den Videos erstellten Fotobericht, die Aufnahmen seien jedoch zu Beginn der Hauptverhandlung abgespielt worden.
Die Verletzungen stammen nicht von einem Schlag
„Auf den Aufnahmen und Fotos ist nach Auffassung des Gerichts deutlich zu erkennen, dass der Angeklagte einen Gegenstand an den Fingern seiner linken Hand hatte, der am ehesten einem Knöchel oder einer anderen solchen Schlagwaffe ähnelte, als er wiederholt auf das Opfer einschlug. Wird diese Schlussfolgerung durch die Aussage des Arztes gestützt, der das Opfer im Krankenhaus aufgenommen hat? Nach eindeutiger Einschätzung des Arztes stammten die Verletzungen des Opfers nicht von einem Schlag, sondern von einem harten, stumpfen Gegenstand. Diese Schlussfolgerung wird indirekt auch durch die Aussage eines Zeugen gestützt, der dem Gericht erläuterte, wie anhand einer Videoaufzeichnung des Vorfalls mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte eine reflektierte Lampe, wahrscheinlich aus Metall, am Körper des Angeklagten trug linke Hand“, sagt das Gericht.
Das Gericht geht davon aus, dass unter Bezugnahme auf das ärztliche Attest, die Aussage des Arztes, der die Wunden des Opfers angefertigt hat, sowie auf Videos und Fotos, die im Fall vorliegen, kein begründeter Zweifel besteht, dass der Mann eine Knöchelstange oder einen anderen derartigen Schlag angewendet hat Waffe, als er das Opfer wiederholt auf den Kopf schlug.
Hat den Mann absichtlich misshandelt
„Der Angeklagte ging bewusst hart mit dem Opfer um und nahm sich die Konsequenzen nicht zu Herzen. Im vorliegenden Fall gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verletzungen des Opfers auf andere Weise verursacht wurden. „Der Angeklagte wird daher entsprechend der Anklage verurteilt“, heißt es in der Entscheidung des Landgerichts.
Darin heißt es auch, dass der Mann im Juni 2017 wegen Körperverletzung verurteilt und anschließend zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden sei, ansonsten aber seine Vorstrafen für die Strafzumessung nicht relevant gewesen seien.
„Zur Strafverschärfung wurde festgestellt, dass das Verhalten des Angeklagten ungerechtfertigt und schwerwiegend war, da wiederholt gefährliche Werkzeuge auf den Kopf des Opfers angewendet wurden.“ Die Folgen des Verhaltens waren jedoch nicht schwerwiegend.
Ein einfacher Fall, doch eine Anklageerhebung erfolgte erst über zwei Jahre später
Abschließend heißt es, dass sich der Angeklagte in Behandlung begab, und dies scheint anhand der im Fall vorliegenden Daten der Fall gewesen zu sein. Er sagte, er habe sein Leben wieder in den Griff bekommen und studiere nun an einer weiterführenden Schule, um seine Immatrikulationsprüfung zu absolvieren.
Darin heißt es auch, dass die Ermittlungen im Körperverletzungsfall am 1. Oktober 2020 abgeschlossen seien, damals aber ein ärztliches Attest vorliege. „Es ist ein sehr einfacher Fall, aber eine Anklageerhebung erfolgte erst zweieinhalb Jahre später, also am 2. März 2023, der Angeklagte wurde aber nicht angeklagt.“ Vor diesem Hintergrund wird es als richtig erachtet, dass die Strafe des Angeklagten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, wie im Urteil näher festgelegt.“