Kjöreign Immobilienmakler, Ármúla 21, Reykjavík, Telefon 533-4040 Moderator
Tag der offenen Tür am Dienstag, 20. September von 17:00 bis 17:30 Uhr Dan Wiium wird dort sein. dan@kjoreign.is oder telefonisch unter 896-4013
Die ideale Immobilie eines Immobilienmaklers präsentiert: Schöne und umfassend renovierte 2-Zimmer-Wohnung auf 2 Etagen (erster Stock vom Eingang) in Vesturbæn. Das Anwesen ist sehr gut organisiert und gliedert sich in Eingangshalle, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, sowie einen privaten Abstellraum im Gemeinschaftseigentum. In der Gemeinschaftsunterkunft im Erdgeschoss befindet sich eine gemeinsame Waschküche und ein Abstellraum für Kutschen und Fahrräder.
Genauere Beschreibung:
Eingangshalle hat einen eingebauten weißen Schrank.
Die Küche verfügt über neue Hochglanzschränke und eine Insel.
Das Wohnzimmer ist großzügig und offen. Große Fenster und Zugang zu einem guten Südbalkon.
Das Hauptschlafzimmer geräumig und mit Einbauschränken
Das Badezimmer ist alles erneuert. Einbauleuchten, hängende Toilette und offene Dusche. Fliesen auf dem Boden und an den Wänden, schönes weißes Interieur. Anschluss für Waschmaschine und Trockner.
Der Waschsalon wird geteilt und befindet sich im Erdgeschoss. Freier Zugang zu Waschmaschine und Trockner der Wohnungsbaugesellschaft.
Private Lagerung befindet sich in Miteigentum, betreten von der Waschküche.
Kutschen- und Fahrradaufbewahrung wird im Erdgeschoss geteilt.
Die Wohnung wurde aufwendig und geschmackvoll renoviert. Innenausstattung, Geräte und Bodenbeläge. Das Anwesen befindet sich in bester Lage in Vesturbæn, in der Nähe der wichtigsten Dienstleistungen wie Einkaufszentren, Schwimmbäder, Schulen und Kindergärten.
Prüfen. Ein Parkplatz, der zur Wohnung gehörte und beim Immobilienregister von Island registriert ist, gehört nicht zur Wohnung und wird nicht mitverkauft. Hierzu wird ein Nachtrag zum Grundstücksübertragungsvertrag erlassen.
Informationen werden von Kjöreignar ehf bereitgestellt. unter 533-4040 oder kjoreign@kjoreign.is. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Dan Wiium hdl. und Bullen. Immobilienmakler gsm. 896-4013 dan@kjoreign.is
Ásta María Benónýsdóttir Polizist. Immobilienmakler gsm. 897-8061 asta@kjoreign.is
Davíð Karl Wiium Anwalt und Polizist. Immobilienmakler gsm. 847-3147 david@kjoreign.is
Informationen erhalten Sie von den Vertriebsmitarbeitern von Kjöreign unter 533-4040 oder kjoreign@kjoreign.is
Dan Wiium Law. und Polizisten. Immobilienmakler gsm. 896-4013 oder dan@kjoreign.is
Ásta María Benónýsdóttir Polizist. Immobilienmakler gsm. 897-8061 oder asta@kjoreign.is
Davíð Karl Wiium Anwalt und Polizist. Immobilienmakler gsm. 847-3147 oder david@kjoreign.is
Kann Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie angeboten werden?
Gebühren, die der Käufer aufgrund des Immobilienkaufs tragen muss:
1. Die Stempelsteuer auf die Immobilienbewertung beträgt 0,8 %, jedoch 0,4 % für Erstkäufe und 1,6 % für juristische Personen.
2. Registrierungsgebühr: Kaufvertrag, Bürgschaft, Hypothekenlizenz, Verzicht usw. beträgt ISK 2.500 pro Dokument.
3. Fremdkapitalkosten laut Preisliste des jeweiligen Kreditinstituts.
4. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
Untersuchungspflicht des Käufers:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Der Immobilienmakler rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots über den Zustand der Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die bereitgestellten Informationen
in dieser Verkaufszusammenfassung, öffentliche Aufzeichnungen, an den Verkäufer selbst und gegebenenfalls an die Wohnungsbaugesellschaft.
Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002.
Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie.
Auf den Zustand und die Beschaffenheit der nicht zugänglichen Teile der Immobilie kann der Makler keinen Anspruch erheben
und mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, z. B. Rohre, Abflüsse, Abwässer und Dächer.