Húsasalan und Hrafnhildur Björk Baldursdóttir, zugelassener Immobilienmakler, Tel. 862-1110 anwesend:
Helle und gut organisierte 3-Zimmer-Wohnung im 1. Stock eines Aufzugsgebäudes. Die Wohnung befindet sich auf der gleichen Etage wie der Haupteingang des Gebäudes. Große Fenster im Wohnzimmer, guter Lichtfluss im gesamten Wohnzimmer. Haushälterin im Haus.
Die veröffentlichte Größe der Wohnfläche beträgt 82,6 m² im Nationalregister von Island und die Lagerfläche 6,9 m², insgesamt 89,5 m².
Apartment in einer ruhigen Gegend, wo Sie die Natur von Laugardalin und alle wichtigen Geschäfte, Unterhaltung und Dienstleistungen genießen können.
Das Objekt ist kurzfristig bezugsfertig.
Genauere Beschreibung: Sie betreten den Parkettboden Halle, die einen Kleiderbügel hat. Zwei Schlafzimmer liegen nebeneinander, beide mit originalen Kleiderschränken und Teppichböden. Das größere Zimmer führt auf einen kleinen Balkon. Wohnzimmer und Küche befinden sich in einem offenen, hellen Raum. Die Küche hat einen U-förmigen Innenraum, Unterschränke und einen Teiloberschrank. Huf über dem Herd. Eingebauter Kühlschrank. Das Wohnzimmer ist hell und führt auf einen großzügigen Balkon mit einem neuen Glasgeländer (Möglichkeit, den Balkon zu schließen). Das Bad ist teilweise gefliest, gute Innenausstattung und Duschbad.
Gemeinsame Waschküche in der obersten Etage des Gebäudes, gemeinsame Waschmaschinen.
Private Lagerung im Keller.
Gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder und Buggys im Keller.
Die Immobilienbewertung für das Jahr 2023 wird 53.250.000 ISK betragen.
Klicken Sie hier, um einen Grundriss der Immobilie anzuzeigen.
Für weitere Informationen über die Immobilie kontaktieren Sie bitte Hrafnhildur Björk Baldursdóttir, lizenzierter Immobilienmakler, unter 862-1110 oder hrafnhildur@husasalan.is
Zu den Untersuchungs- und Sorgfaltspflichten des Käufers: Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Húsasalen rät potenziellen Käufern, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und bei Bedarf Experten für eine detailliertere Zustandsprüfung hinzuzuziehen. Voraussetzungen der Verkaufsübersicht: Die Verkaufsübersicht wird vom Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Offenlegungspflicht des Immobilienkaufgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z.
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Húsasalan Immobilien rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Sachverständige für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.