21.4.2023
Umweltverträglichkeitsprüfung – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass Steinadalsvegur (690) Gilsfjörður, Dalabyggð keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Auf die Entscheidung der Planungsbehörde, den Bericht des Bauträgers, die Kommentare der Kommentatoren und die Antwort des Bauträgers darauf kann zugegriffen werden Hier.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden, und die Berufungsfrist endet am 23. Mai 2023.