AIB (Association of Issuing Bodies) entschied, dass Island alle Anforderungen seines Herkunftsnachweissystems erfüllt und keine weiteren Maßnahmen gegen Landsnet oder isländische Herkunftsnachweise ergriffen werden. Die Unsicherheit über den Verkauf isländischer Herkunftsnachweise wird daher ohne Vorankündigung beseitigt. AIB ist heute zu diesem Schluss gekommen.
AIB stoppte den Verkauf isländischer Herkunftsnachweise Ende April dieses Jahres aufgrund des Verdachts einer Doppelzählung davon in diesem Land. Das Verbot wurde kurz darauf aufgehoben, während weitere Daten gesammelt wurden. Das Ergebnis dieser Inspektion ist, dass Island alle Anforderungen erfüllt und der Fall daher abgeschlossen ist.
Urteil AIB stimmt mit der Prüfung der Energie-Agentur und des Umweltbundesamtes (UBA) überein. UBA untersagte nach der Entscheidung die Gewährung der Garantien AIB im Frühjahr, hob das Verbot dann aber auf, nachdem eine Prüfung schlüssig ergeben hatte, dass es keine Doppelzählungen gab. Das Ergebnis der Prüfung der Energieagentur und UBA war, dass es keine Doppelzählung gibt, die der Fall wäre, wenn der Hersteller das gleiche Produkt/die gleiche Garantie an zwei Parteien verkaufen würde. War die Schlussfolgerung von Orkustofnun, die AIB bestätigt in seinem Urteil, dass Kontrolle und Durchsetzung Das Gesetz über Herkunftsnachweise ähnelt in diesem Land dem in anderen EWR-Ländern und erfüllt die strengsten Anforderungen.
Island ist aufgrund seiner Mitgliedschaft im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum an die Gesetzgebung der Europäischen Union zu Herkunftsnachweisen und die in diesem Land im Jahr 2008 in Übereinstimmung mit diesen Verpflichtungen umgesetzten Regelungen zu Herkunftsnachweisen gebunden.
Guðlaugr Þór Þórðarson, Minister für Umwelt, Energie und Klima, gibt das Ergebnis bekannt. Kein Wunder, denn es steht im Einklang mit den Ergebnissen von Orkustofnun und des deutschen Umweltbundesamtes. „Es ist äußerst wichtig, dass diese Unsicherheit gegenüber unseren inländischen Unternehmen und ihren Kunden im In- und Ausland beseitigt wird.“ Es ist klar, was wir genau wussten, dass es in diesem Land, das völlig im Einklang mit den Regeln anderer Länder im Europäischen Wirtschaftsraum steht, nie einen Bruch in der Gesetzgebung oder ihrer Durchsetzung gegeben hat. Daher war das Verbot damals sehr überraschend und unserer Meinung nach ein unnötig harter Eingriff auf schwachem Fundament, wie das Ergebnis deutlich zeigt.“