Im Jahr 2022 wurde das Mediengesetz dahingehend geändert, dass es verboten ist, für Nikotinprodukte jeglicher Art zu werben. Allerdings wurde das Gesetz dahingehend präzisiert, dass es die Werbung für Nikotinprodukte nicht verbietet. Das hat sich die Ladenkette Svens zunutze gemacht, die man eigentlich als Nikotinpad-Gigant bezeichnen könnte.
Der Fall wurde letztes Jahr in den Abendnachrichten von Stöðvar 2 besprochen:
Im vergangenen März übermittelte die Verbraucheragentur Hinweise an den norwegischen Rundfunk, dass der norwegische Rundfunk Werbung für Nikotinpads veröffentlicht habe, nicht nur für das Geschäft Svens.
Bezogen auf den Namen Apple und Steve Jobs
In Stellungnahme des Medienausschusses sagt, dass die Anzahl der Anzeigen vom Gremium ausgewertet wurde. Es gab zehn kommerzielle Einladungen, zwei Bildschirmanzeigen, mit einerseits einem Bild der Zeichentrickfigur Sven, auf dem Svens Name und Slogan zu sehen ist, und andererseits einem Bild einer Karte mit den Standorten von Svens Geschäften im Hauptstadtgebiet und in Reykjanesbær; drei Kurzspots für Svens Onlineshop im Radio und fünf Werbespots für Svens im Fernsehen.
Das Komitee sah an den zehn Anzeigen außer zwei davon nichts Falsches. Dabei handelte es sich um Anspielungen auf alte Werbespots für iPod/iTunes der Firma Apple und Apple-Produktpräsentationen mit Sven in der Rolle von Steve Jobs, dem CEO von Apple.
„In der Werbung, die wie eine alte Apple iPod/iTunes-Werbung aussieht, ist eine Silhouette der Figur Sven zu sehen, die zu Rockmusik tanzt und eine weiße kreisförmige Form hält, die an ein Nikotinpflaster erinnert. Zu sehen sind auch Svens weiße „Zähne“. Darunter erscheint der Text „10.000 Kissen in der Tasche“, heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses.
In der Anzeige, die sich auf die Produkteinführung von Apple bezieht, ist Sven zu sehen, wie er in der Rolle von Job die Bühne betritt und für Svens Online-Shop wirbt.
„Dort geht Sven am Telefon und am Computer durch Svens Online-Shop, aber es ist eine Kopie des echten Online-Shops, abgesehen davon, dass keine Marken sichtbar sind und alle Nikotinpflasterdosen im Online-Shop weiß sind.“ In der Anzeige sind die Namen einiger Marken von Nikotinprodukten zu sehen, und eine davon ist sehr deutlich zu erkennen. Auch hier hat Sven weiße „Zähne“. Die Anzeige endet mit einer tanzenden Silhouette von Sven, der eine weiße kreisförmige Form in der Hand hält, ähnlich der iPod/iTunes-Anzeige.“
Die runde Form und die weißen Zähne wurden RÚV zum Verhängnis
In der Stellungnahme des Medienausschusses heißt es, dass die weiße Kreisform, die Sven in der oben genannten Werbung in der Hand hält, eine offensichtliche Anspielung auf Nikotinpflasterdosen hat.
„Svens weiße ‚Zähne‘ sind ebenfalls sichtbar, aber sie bedecken nur den gleichen Bereich des oberen Gaumens der Figur wie ein Nikotinpflaster unter den Lippen des Konsumenten.“ Form und Form der „Zähne“ erinnern nach Ansicht des Ausschusses an Nikotinpads, allerdings sind die Pads kurz, länglich und weiß gefärbt. Der Schwerpunkt liegt daher nach Ansicht des Medienausschusses auf dem Nikotinprodukt selbst und es bestehen starke emotionale Bindungen zu den Produkten, auch wenn diese nicht direkt in den Produkten oder Marken sichtbar sind. In der Anzeige steht auch der Text „10.000 Kissen in der Tasche“, aber umgangssprachlich werden Nikotinpads oft als „Kissen“ oder „Kissen“ bezeichnet.
Es heißt auch, dass man in der letztgenannten Anzeige die Namen einiger der bei Svens verkauften Marken erkennen kann, und eine davon ist sehr deutlich sichtbar.
„Nach Auffassung des Medienausschusses liegen die oben genannten Geschäftseinladungen nicht im Rahmen der medienrechtlichen Möglichkeiten. Kann der Ausschuss den Standpunkt des National Radio nicht akzeptieren, dass nur für Nikotinprodukte geworben wird? Kommerzielle Botschaften, die sich auf Nikotinprodukte und/oder -marken beziehen, deren Behandlung oder Konsum zeigen oder auf andere Weise andeuten, dass es sich um Nikotinprodukte handelt, unabhängig davon, ob dies direkt oder indirekt geschieht, gelten nach Ansicht des als kommerzielle Botschaften für Nikotinprodukte Ausschuss und sind daher nicht zulässig. „Andernfalls würde ein Verbot kommerzieller Werbung für Nikotinprodukte seinen Zweck nicht erfüllen“, heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses.