Tjarnarbol 10, 170 Seltjarnarnes ist ein 1-Zimmer-Studio-Apartment im Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses aus Beton aus dem Jahr 1971. Es handelt sich um ein 31,1 m² großes Grundstück, das in eine Eingangshalle, einen geräumigen Gemeinschaftsraum mit Küche und ein Badezimmer unterteilt ist.
Die Wohnung ist nicht genehmigt.
Die Immobilie ist gemäß The National Register of Iceland zum 31.1 FM | Die Immobilienbewertung 2023 beträgt 25.500.000,-
Genauere Beschreibung
Eingangshalle: Sie betreten eine Eingangshalle mit Garderobe und Parkettboden. Anschluss für eine Waschmaschine in einem Kleiderschrank.
Universeller Raum: Geräumiger Gemeinschaftsraum mit Kücheneinrichtung. Parkettboden.
Badezimmer: Mit Duschkabine und Fliesenboden.
Das Anwesen befindet sich in einer sehr guten Lage in Seltjarnarnes, wo alle wichtigen Dienstleistungen und Geschäfte in der Nähe sind.
– – –
Alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ásgeir Þór, lizenzierter Immobilienmakler, unter der E-Mail-Adresse asgeir@procura.is und Oddný María, stellvertretender Immobilienmakler, unter der E-Mail-Adresse oddny@procura.is oder telefonisch unter 497-7700
– – –
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 schreibt Käufern eine Besichtigungspflicht von Immobilien vor, und wir ermutigen Kaufinteressenten, sich vor Abgabe eines Kaufangebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls kompetente Sachverständige für eine eingehendere Besichtigung hinzuzuziehen.
Die Kosten des Käufers für den Kauf dieser Immobilie betragen die Stempelsteuer des Kaufvertrags, 0,4 % des Immobilienwerts für Erstkäufer, 0,8 % für andere natürliche Personen und 1,6 % für juristische Personen. Die Registrierungsgebühren betragen ISK 2.500. für jedes Dokument.
Sich kennenlernen Immobilien-Dienstleistungen Prokura und unser neuer Immobiliensuchservice für Sie.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung: Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.