STAKFELL 535-1000 ZUM PRIVATEN VERKAUF PRÄSENTIERT: Eine außergewöhnlich schöne und helle Wohnung im 2. Stock im Herzen der Innenstadt. Es bietet einen wunderschönen Blick auf den Hafen von Reykjavík und alle Dienstleistungen und Unterhaltungsmöglichkeiten, die das Stadtzentrum zu bieten hat, sind zu Fuß erreichbar. Die Immobilie ist aufgeteilt in Eingangsbereich, Wohnzimmer, Esszimmer und Küche im Gemeinschaftsraum, offenes Schlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank und Bad, Gäste-WC, Hauswirtschaftsraum, Südbalkon, der vom Schlafzimmer aus begehbar ist, und Abstellraum im Untergeschoss.
Eichenparkett ist auf allen Böden, außer in den Nassräumen, wo es Fliesen gibt. Küchengeräte von AEG. Alle Etagen sind beheizt. Innenausstattung von HTH. Kontaktloser Schlüsselzugang zu allen Wohnungen, Gemeinschaftsräumen und Haustüren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Matthildur Sunna Dan Þorláksdóttir, Rechtsanwalt und lizenzierter Immobilienmakler, unter Tel. 690 4966 oder matthildur@stakfell.is
Das Anwesen befindet sich in einem hochwertigen Aufzugsgebäude, das 2017 erbaut wurde, und das gesamte Anwesen ist auf hohe Qualität, Komfort und Eleganz ausgelegt. Der Schalldämmung im Gebäude wird viel Aufmerksamkeit geschenkt, sowohl in Bezug auf Geräusche von außerhalb des Gebäudes als auch zwischen Stockwerken und Wohnungen. Erhöhte Deckenhöhe. Der Zugang für Rollstuhlfahrer ist in allen Apartments und öffentlichen Bereichen des Gebäudes möglich.
Die Eingänge zum Gebäude erfolgen von Tryggvagatu und Geirsgatu, und im Gemeinschaftsbereich und in den Apartments ist ein schlüsselloser Zugang verfügbar. Elegantes Gemeinschaftseigentum mit Marmorböden im Erdgeschoss und Sichtbeton mit Kunstwerken von Leif Breiðfjörður. Das Gebäude verfügt über zwei Treppenhäuser mit Aufzügen und Treppenhäuser mit schallabsorbierendem Teppichboden, Sichtbeton und Glasgeländern. Die Fahrrad- und Kinderwagenaufbewahrung für den Tagesgebrauch befindet sich im Erdgeschoss und die Langzeit-Fahrrad- und Kinderwagenaufbewahrung im Keller.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Matthildur Sunna Dan Þorláksdóttir, Rechtsanwalt und lizenzierter Immobilienmakler, unter Tel. 690 4966 oder matthildur@stakfell.is
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.
Stakfell Immobilienmakler weist Immobilienkäufer darauf hin, dass die Käufer eine umfassende Inspektionspflicht haben, die im Gesetz über Immobilienkäufe Nr. 40/2002 festgelegt ist. Käufer werden ermutigt, den Zustand der Immobilie sorgfältig zu studieren und die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Es wird auch auf die Informationspflicht des Verkäufers gemäß Artikel 26 hingewiesen. 40/2002 über Immobilienkauf und 25.art. Gesetz Nr. 26/1994 über Mehrfamilienhäuser. Dem Verkäufer wird empfohlen, sich mit den zitierten Rechtsartikeln vertraut zu machen.
Haus des Eigentümers
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf mit mindestens 50 % Eigentumsanteil) und 1,6 % für juristische Personen. Die Registrierungsgebühr für jedes Dokument beträgt ISK. 2.500 NOK. Leihgebühr eines Kreditinstituts laut Gebührenliste des jeweiligen Kreditinstituts. Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe nach Tarif. Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungspauschale in Höhe von 0,3 % des Brandschadengutachtens.