08. März 2023 | 11:40
Neuer Tarif in Kraft getreten
Der Minister für Umwelt, Energie und Klima hat einen neuen Tarif für die Umweltagentur genehmigt. Die Gültigkeitsdauer ist ab dem 1. März 2023.
Der neue Tarif berücksichtigt die Preis- und Lohnentwicklung der letzten Jahre, viele Tarifpositionen haben sich jedoch seit Jahren nicht geändert.
Sehen Sie sich den neuen Tarif der Umweltagentur an.
Die Gebührenordnung sieht neue Gebühren für folgende Leistungen vor:
- Berichte über den Tätigkeitsgrad des Betreibers gem Gesetz über Klimaangelegenheiten.
- Berichte über Verbesserungen für Betreiber sq.v. Gesetz über Klimaangelegenheiten.
- Verbesserungsberichte für Luftfahrtunternehmen entsprechend Gesetz über Klimaangelegenheiten.
- UAnträge auf Baugenehmigungen.
- Anwendung für Tätigkeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass geschützte Naturdenkmäler zerstört werden.
- Anträge für unbemannte Luftfahrzeuge durch Einzelpersonen zur privaten Nutzung in bis zu zwei Schutzgebieten.
- Zuschlag für Anträge, die innerhalb von zwei Werktagen vor dem geplanten Projekt für Arbeiten, Aktivitäten und Veranstaltungen innerhalb von Schutzgebieten und für das Fahren im Gelände für Dreharbeiten eingehen
Die Gebühren für die folgenden Leistungsbestandteile wurden geändert:
- Reise- und Aufenthaltskosten für Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. Der Wortlaut wurde dahingehend geändert, dass die Vorschrift alle Kosten umfasst, die durch Reisen von Mitarbeitern des Umweltamtes im Zusammenhang mit gesetzlichen Aufgaben wie z. B. Inspektionen entstehen.
- Arbeitserlaubnis für gewerbliche Tätigkeiten, die zu Umweltverschmutzung führen können.
- Lizenz für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen.
- Gebühr für Immissionsschutz bei arbeitserlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Neben Änderungen im Gebührenerhebungssystem wird nun auch eine Gebühr für Probenahmen erwartet.
- Kurse und Prüfungen nach geführten Rentierjagdkursen. Änderung der Gebühren für Kurse und Prüfungen basierend auf dem Betriebsplan 2023 des Umweltamtes.
- CITES-Lizenzierung. Drei Artikel zu einem zusammengefasst, keine wesentlichen Änderungen.