Das Bezirksgericht Reykjavík hat einen Ausländer wegen der Vorlage eines gefälschten Reisepasses und eines gefälschten Führerscheins zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, mit der Folge, dass der Mann auf der Grundlage einer auf der Insel erteilten Arbeitserlaubnis in Island bleiben und arbeiten durfte Grundlage des gefälschten Reisepasses.
Der Polizeichef im Hauptstadtgebiet reichte am 5. September Klage gegen den Mann ein, die Anklage bestand aus zwei Teilen. Erstens wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Arbeitnehmerrechte von Ausländern, das Einwanderungsrecht und die Urkundenfälschung, indem er im Jahr 2018 zum Zweck der Täuschung den Mitarbeitern des isländischen Nationalregisters einen einfachen gefälschten Reisepass vorgelegt hatte eine Gültigkeitsdauer von 2017 bis 2022.
Damit kam der Mann zu dem Schluss, dass er aus falschen Gründen im isländischen Landesregister eingetragen worden sei. Auf diese Weise konnte er im Jahr 2018 auf der Grundlage einer ihm unter Vorlage des gefälschten Reisepasses erteilten Arbeitserlaubnis unter falscher Identität in Island arbeiten und sich unbefugt in Island und im Schengen-Raum aufhalten, ohne Vermerke u. a Aufenthaltsgenehmigung.
Anschließend wurde er wegen Verkehrsverstößen und Dokumentenfälschung angeklagt, weil er letztes Jahr in Seltjarnarnes ein Auto ohne gültigen Führerschein gefahren hatte und als die Polizei dort gegen ihn eingriff, zur Täuschung einen einfachen gefälschten Führerschein vorgelegt hatte.
Angeblich hat er die Verbrechen begangen, um seine Familie zu ernähren und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen
In dem gestern ergangenen Urteil des Bezirksgerichts heißt es, der Mann habe sich schuldig bekannt. Darin heißt es auch, dass er sich zuvor keiner Straftat schuldig gemacht habe.
„Dies wird bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt werden, zusätzlich zu der Tatsache, dass der Angeklagte seine Verbrechen vor Gericht akzeptiert und sich dafür entschuldigt hat, sie jedoch begangen hat, um eine bessere Chance zu haben, dass seine Familie ernährt und gesichert wird.“ ein besseres Leben für sie. „Wird dies zu seinem Wohl respektiert“, heißt es im Urteil des Landgerichts.
„Andererseits muss berücksichtigt werden, dass reiche individuelle und öffentliche Interessen mit der Tatsache verbunden sind, dass Einzelpersonen die korrekte persönliche Identifikation verwenden, vgl. 1. Punkt 1. Absatz Artikel 70 Der Angeklagte wird jedoch mit diesem Strafmaß verurteilt, weil er jeweils zwei Ausweispapiere vorgelegt hat, die beide von Grund auf gefälscht waren. Vor diesem Hintergrund beläuft sich die Strafe für den Angeklagten auf vier Monate Gefängnis“, heißt es weiter.
Dann wurde der Mann zu einer Zahlung von 380.000 ISK verurteilt. in der Verteidigungsgebühr seines bestellten Anwalts.