Der fragliche Vorfall ereignete sich am 14. August dieses Jahres. Das Opfer hat den Angriff so beschrieben, dass einer der Angreifer ihm eine Mitfahrgelegenheit anbot und er diese annahm.
Das Opfer wollte den Mann abholen und saß auf dem Vordersitz seines Autos, als zwei maskierte Männer in das Auto einstiegen, ihn am Hals packten, ihn festhielten und davonfuhren.
Eisenrohre und Hämmer sind die Waffen der Menschen
Dann sagt das Opfer, die maskierten Männer hätten ihm gesagt, er solle sich ausziehen, und sie hätten ihm Schuhe, Uhr, Telefon und Ohrringe weggenommen.
Danach stand er in Unterwäsche da und sie schlugen mit einem Eisenrohr, einem Kugelhammer und einem normalen Hammer auf ihn ein. Er sagt, die Männer hätten ihn in den Unterleib geschlagen. Dann versuchte er, seine Beine zu bedecken und wurde dann ins Gesicht getroffen.
Danach forderten sie ihn auf, seine Unterwäsche auszuziehen, und die Männer versuchten, den Eisenschlauch in sein Rektum einzuführen. Dann hörten sie ein Geräusch und dann geriet die Gruppe in Aufruhr und sie fuhren weg.
Mit der Ex-Freundin eines Mannes
Das Opfer geht davon aus, dass der Angriff geplant war und gab an, er sei aufgezeichnet worden. Dann sagt er, dass es seiner Meinung nach in dem Fall darum gehe, dass er mit einer Ex-Freundin des Mannes geschlafen habe.
Das Urteil des Landesgerichts betrifft das Telefon eines Mannes, den die Polizei verdächtigt, den Angriff geplant zu haben, und glaubt, ihn mit seinem Telefon aufgezeichnet zu haben. Bei der betreffenden Person soll es sich um den Ex-Freund der Freundin des Opfers handeln.
Es wird angegeben, dass die Polizei über Videos des Angriffs verfügt und diese dem Mann während der Anhörung gezeigt hat. Er sagte, er habe den Vorfall nicht erkannt und sei nicht die Person, deren Stimme im Soundtrack des Videos zu hören sei.
Die Polizei, die das Telefon beschlagnahmt hat, beantragte Zugriff auf die Telefondaten, da sie der Ansicht ist, dass sie einen begründeten Verdacht hat, dass er in den Fall verwickelt ist. Der Zugriff auf das Telefon könnte Aufschluss über die Rolle der einzelnen Parteien in dem Fall geben.
Das Bezirksgericht stimmte der Erteilung des Haftbefehls an die Polizei zu, obwohl die Verteidigung des Mannes Einwände erhob und meinte, der Haftbefehl sei zu weit gefasst. Das Landesgericht bestätigte daraufhin das Urteil.