Bjarna Benediktsson, Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, ist gemäß dem heute Morgen vorgelegten Vorschlag für den Haushalt 2024 berechtigt, verschiedene Regierungsimmobilien zu kaufen und zu verkaufen.
In vielen Fällen erstreckt sich die Befugnis des Ministers auf Immobilien, für deren Kauf oder Verkauf zuvor eine Genehmigung erteilt wurde. Es gibt jedoch auch einige neue Immobilien, für deren Kauf und Verkauf der Minister nun die Genehmigung erhält, wie hier zu sehen ist.
So ist es dem Minister nun unter anderem gestattet Verkauf von Wohnungen unter der Schirmherrschaft von Forstwirtschaft und Landgewinnung und Kauf oder Miete anderer, besser geeigneter Wohnungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Betriebs.
Er ist außerdem berechtigt, das Eigentum an Lágmúla 9 in Reykjavík aufgrund der Übertragung von Projekten von der städtischen Finanzbehörde an den Bezirkskommissar zu übernehmen und das Grundstück zu verkaufen oder zu vermieten, wenn dies für die Regierungstätigkeit nicht als notwendig erachtet wird.
Der Minister ist außerdem ermächtigt, den Eigentumsanteil der Regierung an Skólabær in der Suðurgatu 26 in Reykjavík zu verkaufen, ungeachtet der notariell beglaubigten Verpflichtung, dass die Immobilie auf Dauer Eigentum der Universität von Island bleiben soll, und den Verkaufserlös für Lehr- und Bildungszwecke zu verwenden Forschung an der Universität Island.
Den Regierungsanteil an Bárugáta 3 in Reykjavík zu verkaufen, trotz der notariell beglaubigten Verpflichtung, dass die Wissenschaftsstiftung das Grundstück nicht verkaufen oder spenden darf, und den Verkaufserlös zugunsten von Rannis Forschung und Innovation zu verwenden.