Autor: Steinunn Ásmundsdóttir
Matvælastofnun (MAST) verhängte gegen zwei Bauernhöfe in Vesturland die geringsten Bußgelder wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetze.
Einerseits handelte es sich um einen Bauernhof, bei dem ein Teil des Viehs vor dem Abkalben in diesem Frühjahr vom Hof geflohen war und daher unbeaufsichtigt blieb, und andererseits um einen Bauernhof, bei dem festgestellt wurde, dass das Vieh unterernährt war. Dies ist auf der Website des Instituts angegeben.
Entsprechend Absatz 6 Artikel 42 Gesetz Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 55/2013 zum Tierschutz können diejenigen, die von MAST Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen den Tierschutz erhalten und damit unzufrieden sind, gegen die Geldstrafen keine Berufung bei einer höheren Behörde (Lebensmittelministerium) einlegen. Stattdessen müssen sie ggf. innerhalb einer bestimmten Frist eine Nichtigkeitsklage bei Gericht einreichen. Durch rechtliche Schritte wird die Rechtswirkung der Entscheidung von MAST oder die Befugnis, diese durchzusetzen, nicht ausgesetzt.
MAST teilte in einer aktuellen Ankündigung außerdem mit, dass sie eine Untersuchung durch die Polizei in Ostisland in einem Fall beantragen werden, in dem zehn Hunde tot in einem Außenbereich aufgefunden wurden, nachdem ihr Besitzer mehrere Stunden lang abwesend gewesen war. Ein Hundetrainer auf einem Bauernhof in Breiðdal hat zehn seiner Hunde tot aufgefunden. Der Cheftierarzt stellte fest, dass bei der Autopsie von zwei der Hunde nichts Ungewöhnliches festgestellt worden sei, aber Proben zur toxikologischen Analyse eingeschickt worden seien.