Der parlamentarische Ombudsmann Islands kommt in einer nun veröffentlichten Stellungnahme zu dem Schluss, dass das Ernährungsministerium im Jahr 2024 bei der Bearbeitung des Antrags von Hvalur hf. auf eine Walfanglizenz gegen geltendes Verwaltungsrecht verstoßen hat. Die damalige Ministerin Bjarkey Olsen Gunnarsdóttir hatte die Genehmigung auf ein Jahr begrenzt.
Entscheidung nicht ausreichend geprüft
Nach Einschätzung des Ombudsmanns beruhte die Entscheidung nicht auf einer ausreichend umfassenden Bewertung der relevanten Interessen. Zwar verfüge ein Minister bei der Festlegung der Laufzeit von Genehmigungen über einen gewissen Ermessensspielraum, dieser müsse jedoch auf objektiven Erwägungen basieren und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Besondere Bedeutung komme dabei auch den durch die Verfassung geschützten Rechten sowie der notwendigen Vorhersehbarkeit für Unternehmen zu.
Einjährige Lizenz als unverhältnismäßige Belastung
Unter Berücksichtigung der bisherigen Praxis – in den Jahren zuvor waren Walfanglizenzen üblicherweise für mehrere Jahre erteilt worden – stellte die Beschränkung auf das Jahr 2024 laut Ombudsmann eine erhebliche Belastung für Hvalur hf. dar. Das Ministerium habe zwischen einer ein- und einer zweijährigen Genehmigung wählen können, sich jedoch ohne ausreichende Begründung für die restriktivere Option entschieden, berichtet RUV.
Verfahrensfehler und Verzögerungen
Zusätzlich kritisiert der Ombudsmann die lange Bearbeitungsdauer des Antrags. Die Einholung der gesetzlich vorgesehenen Stellungnahme des Meeresforschungsinstituts sowie weiterer erforderlicher Informationen sei unangemessen verzögert worden. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung im Verwaltungsrecht.
Möglichkeit einer Schadensersatzklage
Der Anwalt von Hvalur hf., Stefán A. Svensson, bezeichnete die Stellungnahme als detailliert und gut begründet. Sie bestätige zentrale Argumente des Unternehmens, insbesondere die Bedeutung von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Ob Hvalur hf. eine Schadensersatzklage gegen den Staat einreichen werde, liege nun im Ermessen des Unternehmens.
Spätere Praxis bestätigt Kritik indirekt
Der Ombudsmann weist zudem darauf hin, dass das Ministerium im Dezember 2024 erneut eine mehrjährige Walfanglizenz erteilte. Vor diesem Hintergrund sieht er keinen Anlass für weitere konkrete Empfehlungen, betont jedoch, dass die in der Stellungnahme formulierten Grundsätze künftig beachtet werden sollten.
Titelbild: Ankunft eines Walfängerbootes am Anleger im Hvalfjördur / Mirjam Lassak
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