Samgungstofa hat den Schadensersatzanspruch eines Passagiers zurückgewiesen, dem im November 2022 die Mitnahme auf einem Flug von Icelandair ab Minneapolis verweigert wurde, weil er eine Katze bei sich hatte, aber nicht über die notwendigen Dokumente verfügte, um mit einem Tier nach Island zu reisen.
Der Passagier hatte einen Flug von Minneapolis nach Kopenhagen mit Zwischenstopp in Keflavík gebucht, ihm wurde jedoch die Mitnahme auf dem Flug nach Keflavík verweigert.
Weigerte sich, die Katze zu zeigen
Die Entscheidung des Zentralamts für Transportwesen beruft sich auf Informationen von Icelandair. Darin heißt es, dass der Passagier in Minneapolis eingecheckt habe, nach dem Einchecken jedoch festgestellt habe, dass er ein Begleittier bei sich habe. Der Mitarbeiter bat darum, das Tier zu sehen und einen Bericht der Lebensmittelbehörde über die Zulassung des Tieres vorzulegen. Der Passagier sagte, er wolle den Bericht abholen, der sich auf einem Laptop in seinem Auto befand, kehrte aber nicht zum Check-in zurück, sondern ging direkt zum Gate. Dort erkannte ein Mitarbeiter den Passagier und verlangte Einsicht in die Dokumente. Der Passagier weigerte sich und wollte auch die mit einer Decke zugedeckte Katze nicht zeigen. Dann wurde ihm verboten, das Flugzeug zu besteigen.
Der Passagier behauptete, er habe bei der Buchung der Reise nicht die korrekten Anweisungen der Fluggesellschaft erhalten und verlangte Schadensersatz und Rückerstattung des Flugpreises.
Berechtigte Weigerung
Samgungstofa führt in ihrem Fazit aus, dass der Passagier im vorliegenden Fall keine Genehmigung der Lebensmittelbehörde vorlegen konnte, als er in das Flugzeug einsteigen wollte. Auf der Informationsseite von Icelandair heißt es jedoch, dass die Mitnahme von Tieren aus den Vereinigten Staaten nach Europa mit Zwischenstopp in Keflavik nicht gestattet sei ohne Genehmigung von MAST.
Samgungstofa ist der Ansicht, dass die oben genannte Reiseverweigerung gerechtfertigt war, da in den Vertragsbedingungen von Icelandair festgelegt ist, dass es in der Verantwortung des Passagiers liegt, Informationen über die erforderlichen Reisedokumente, Unterschriften und Reisegenehmigungen einzuholen und sie gegebenenfalls mit sich zu führen, um zu anderen Zielen reisen zu können Länder.