Das Bezirksgericht Reykjavík hat eine Frau wegen Unterschlagung am Arbeitsplatz zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Frau wurde daraufhin dazu verurteilt, dem Auftragnehmerunternehmen, für das sie arbeitete, 4,3 Millionen ISK sowie 2,3 Millionen ISK zu zahlen. im Verteidigungsgehalt.
Der Polizeichef im Hauptstadtgebiet erhob gegen die Frau im Januar dieses Jahres Anklage wegen Unterschlagung, da sie zwischen dem 17. Mai 2019 und dem 3. Juni 2020, als sie Angestellte des Unternehmens war, insgesamt 4.675.258 ISK abgehoben und für sie verwendet hatte eigenen Nutzen.
Die Abhebung erfolgte in der Weise, dass die Frau den Betrag in 52 Zahlungen vom Konto der Firma auf ihr eigenes Konto überwies.
Der Anwalt des Unternehmens forderte außerdem, dass die Frau zur Zahlung des oben genannten Betrags zuzüglich Zinsen verurteilt werde.
Gab Versetzungen zu, bekannte sich aber nicht schuldig
In dem am 18. Oktober ergangenen und gestern veröffentlichten Urteil des Landgerichts heißt es, dass die Frau in den betreffenden Fällen zugegeben habe, das betreffende Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen zu haben, die Schuld jedoch bestritten habe.
Weiter heißt es, dass es in vier Fällen stets so gewesen sei, dass die Frau angegeben habe, sie habe die Auslagen des Unternehmens vermutlich mit Bargeld bezahlt und sei dann erstattet worden. Hinter diesen Zahlungen verbergen sich offenbar genehmigte Rechnungen.
Die Untersuchung eines Teils des Falles mangelt ernsthaft
In drei Fällen geht aus den Rechnungen hervor, dass Zahlungen an eine Person namens C erfolgten. Der Chef der Frau erkannte, dass eine Person, bei der es sich um diese Person handeln könnte, zeitweise für das Unternehmen gearbeitet hatte.
„Während der Ermittlungen des Falles durch die Polizei wurde kein Versuch unternommen, eine Aussage von besagtem C zu erhalten, und er gab auch vor Gericht keine Aussage ab. Deshalb haben weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft nach Ansicht des Gerichts versucht, die Unbegründetheit der fraglichen Darstellungen nachzuweisen, beispielsweise durch die Befragung von Zeugen, die aussagen könnten. Daher weist die Untersuchung des Falles in dieser Hinsicht erhebliche Mängel auf. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass die Angeklagte der ihr in den betreffenden Fällen zur Last gelegten Straftaten schuldig war, und sie daher von diesen freigesprochen wird“, heißt es in der Schlussfolgerung des Gerichts.
Sie wurde wegen sechs von 52 Versetzungen freigesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Straftat der Frau erhebliche Geldsummen in Anspruch genommen habe und lange gedauert habe. Laut ihrem Strafregister hatte sie keine Vorstrafen. Ihre Strafe wurde daher angemessenerweise auf acht Monate auf Bewährung festgesetzt.