Landsrettur.is bestätigte gestern die Entscheidung des Bezirksgerichts Reykjanes, einem Antrag auf Auslieferung eines Mannes an Polen auf der Grundlage eines Anfang August 2023 ausgestellten Europäischen Haftbefehls stattzugeben.
Am 1. August 2023 erließen die polnischen Behörden einen Haftbefehl gegen den Mann zur Verbüßung der ihm auferlegten Haftstrafe in zwei Sätzen.
In Polen wegen Diebstahls verurteilt
Das vorherige Urteil wurde im Januar 2005 verhängt, als der Mann wegen Diebstahls zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Die zweite Strafe wurde etwas mehr als einen Monat später verhängt, bzw. am 21. Februar 2005. Mit dieser Strafe wurde er ebenfalls wegen Diebstahls verurteilt, allerdings war die Haftstrafe viel länger, nämlich bis zu zwei Jahre.
Nach dem Auslieferungsersuchen des Mannes ordnete die Staatsanwaltschaft seine Festnahme an. Der Mann wurde am 8. November 2023 festgenommen und gab am nächsten Tag auf der Polizeiwache eine Aussage ab. Er gab an, dass er der Betroffene sei und mit dem Sachverhalt vertraut sei.
Befindet sich seit seiner Festnahme in Haft
Er weigerte sich jedoch, an Polen ausgeliefert zu werden und befindet sich seitdem in Haft. Am 15. November entschied die Staatsanwaltschaft, den Mann an Polen auszuliefern, und am nächsten Tag beantragte der Mann, die Entscheidung dem Bezirksgericht vorzulegen, das daraufhin die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigte.
Der Mann sagte, er habe in Island nie mit der Polizei zu tun gehabt und hier nie ein Verbrechen begangen. Anschließend sagte er, dass er die Auslieferung an Polen als eine Verletzung seiner Menschenrechte betrachte, da die Auslieferung für ihn Gerechtigkeitsverlust und Obdachlosigkeit bedeuten würde, da er in Polen kein Eigentum besitze.