Diljá Mist Einarsdóttir, Parlamentsabgeordnete der Unabhängigkeitspartei, wird einen Gesetzentwurf über den Entzug der isländischen Staatsbürgerschaft von im Ausland geborenen Bürgern vorlegen, unter anderem wenn sie schwerer Straftaten für schuldig befunden werden.
Das sagt sie in einem Interview mit mbl.is, aber gestern veröffentlichte sie einen Artikel im Morgunblaðid mit der Überschrift „ausländische Kriminelle, denen die isländische Staatsbürgerschaft entzogen wird“.
„Das sind legale Quellen, die es in den nordischen Ländern gibt, also halte ich das für völlig normal.“ Mit dem Erhalt der isländischen Staatsbürgerschaft gehen enorme Rechte einher, und es ist nicht selbstverständlich, dass man diese Rechte behält“, sagt Diljá in einem Interview mit mbl.is.
Legt den Gesetzentwurf in den ersten Sitzungstagen vor
Dem Gesetz zufolge könnte eine Person ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie sich eines schweren Verbrechens schuldig macht oder wenn sie der Regierung bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft falsche oder irreführende Angaben macht.
Sie sagt, dass sie diesen Gesetzentwurf zusammen mit anderen Mitgliedern der Unabhängigkeitspartei in der letzten Wahlperiode eingereicht hat und dass sie beabsichtigt, ihn bei der Parlamentstagung im Februar erneut vorzulegen.
„Ich beabsichtige, dieses Recht ab den ersten Tagen des Parlaments einzureichen und auch ein Gespräch mit der neuen Justizministerin über ihre Haltung dazu zu beantragen“, sagt sie und bezieht sich dabei auf Þorbjörg Sigríða Gunnlaugsdóttir, die Tochter des Justizministers.
Würde Menschen nicht staatenlos machen
Dies gilt nur für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Daher wäre es nicht möglich, einer Person die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie dadurch staatenlos wird, was jedoch gegen die Verfassung verstößt.
Ihrer Kenntnis nach haben alle nordischen Länder solche Bestimmungen in ihren Gesetzen, außer Schweden, das ebenfalls damit begonnen hat, sich damit zu befassen.
„Natürlich sollten wir diesbezüglich den Blick auf die nordischen Länder richten“, sagt Diljá.
Die Regierungscharta sieht die Aussetzung der Aufenthaltserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis vor, wenn sie schwerer Straftaten für schuldig befunden werden, bezieht sich jedoch nicht auf Bürger ausländischer Herkunft.
Auch Guðrún Hafsteinsdóttir, ehemaliger Justizminister, hatte solche Änderungen auf die Tagesordnung gesetzt.