Ein junger Mann hat einen Verstoß gegen Unanständigkeit und Kinderschutzgesetze begangen, zu dem unter anderem gehörte, dass Kinder im Vorschulalter sich ausziehen und ihren Hintern zeigen mussten, was er als „Boss-Party“ bezeichnete. Außerdem hat er sich ausgezogen und den Kindern das Sehen gezeigt
Dann gab er auch zu, die Unterseite der Unterwäsche eines Kindes gestreichelt und die Genitalien der Unterwäsche eines Kindes berührt zu haben.
Der Mann wurde vom Bezirksgericht Reykjaness verurteilt.
Vor Gericht bekannte sich der Mann kategorisch schuldig, hatte aber bisher keine Vorstrafen. Bei der Strafzumessung wurde das junge Alter des Mannes zum Tatzeitpunkt berücksichtigt. Darin heißt es auch, dass er nach den Vorfällen Hilfe suchte.
Vor diesem Hintergrund hat der Richter die Entscheidung über die Strafe verschoben und sie läuft nach fünf Jahren ab, wenn er die allgemeine Bewährung aufrechterhält.
Die Eltern von drei Kindern reichten Schadensersatzklage ein. Zwei für 1,5 Millionen ISK und das andere für 2,5 Millionen ISK. Der junge Mann räumte die Haftung ein, bestritt jedoch die Höhe. Der Richter hielt es für richtig, von ihm in zwei Fällen die Zahlung von 50.000 ISK, in einem Fall jedoch 200.000 ISK zu verlangen. Im Gericht heißt es, dass es sich bei Berücksichtigung der Daten nicht um einen dauerhaften Fehler handele.
Außerdem wurde ihm die Zahlung der Anwaltskosten und des Gerichtsvollziehers des Opfers auferlegt. Insgesamt über 900.000 ISK.