Gesundheitsminister Willum Þór Þórsson hat durch die Änderung der Verordnung über die Beteiligung von Sjúkratrygging an den Kosten zahnärztlicher Behandlungen die Zuschüsse für allgemeine Kieferorthopädie fast verdreifacht. Die Erhöhung tritt am 1. September in Kraft. Es gibt zwei Zuschüsse für die Kieferorthopädie. Die Vergütung für die Behandlung sowohl des oberen als auch des unteren Gaumens erhöht sich ab 150.000 ISK. Auf 430.000 ISK erhöht sich der Zuschuss für Kieferorthopädie, die nur eine Behandlung im oberen oder unteren Gaumen erfordert, von 100.000 ISK. für 290.000 ISK.
Mit Meilensteinvereinbarung zwischen der isländischen Krankenversicherung und Kieferorthopäden Mit der Ende Juli unterzeichneten Vereinbarung wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Landesbeteiligung in der Kieferorthopädie zu erhöhen. Die Vereinbarung tritt morgen, am 1. September, zusammen mit der Verordnung des Gesundheitsministers Willums Þórs Þórsson in Kraft, die eine Änderung der Zuzahlung der Krankenversicherung für Kieferorthopädie gemäß der Vereinbarung vorsieht.
Ziel der Regierung ist es, die Zuzahlungen zur Krankenversicherung zu senken
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und umfasst kieferorthopädische Leistungen in den Praxen von Kieferorthopäden für Krankenversicherte. Die Vereinbarung folgt den Zielen der Regierung, die Kosten der Krankenversicherung für Gesundheitsdienstleistungen zu senken. Es sieht unter anderem einen Kooperationsausschuss vor, der die verstärkte Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Wirtschaftspartnern fördert und sich mit Fragen befasst, die sich bei der Umsetzung des Abkommens ergeben. Darüber hinaus ist eine aktive Beteiligung an der Entwicklung digitaler Lösungen, neuer Technologien und Innovationen vorgeschrieben, was zu einer Steigerung der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen führt.
Komplettrevision der Zuzahlungsverordnung für Zahnheilkunde
Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Íszúkratyringar-Inseln und Arbeitgebern an einer vollständigen Überarbeitung der Verordnung Nr. 451/2013 über die Beteiligung der Krankenversicherung an den Kosten zahnärztlicher Behandlungen für den Versicherten. Die Prüfung ist Teil der weiteren Vertragsgestaltung für kieferorthopädische Leistungen und auch der Vertrag der isländischen Krankenversicherung für zahnärztliche Leistungen was Anfang des Jahres geschehen ist. Diese Vereinbarung befasst sich mit der Prävention und Zahnheilkunde für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, der Zahnheilkunde für ältere und behinderte Menschen sowie der Zahnheilkunde bei schwerwiegenden angeborenen Defekten, Unfällen oder Krankheiten mit Ausnahme der Kieferorthopädie.