In das Urteil des Landesgerichtsin dem die Entscheidung des Bezirksgerichts Reykjaness bestätigt wird, heißt es, die Frau habe sich darauf verlassen, dass Kópavogur ihre Rechte verletzt habe, indem sie ihre Entlassung mit geplanten organisatorischen Änderungen verknüpft habe, ohne ihr bei deren Umsetzung eine Arbeitsplatzversetzung anzubieten.
Sie ging dann davon aus, dass der eigentliche Grund für die Entlassung eine Beschwerde über ihr Mobbing gegenüber einer bestimmten Mitarbeiterin und ein Audit durch eine Psychologie- und Beratungsstelle anlässlich der Beschwerde gewesen sei, das Ergebnis des Audits sei ihr jedoch im selben Gespräch vorgestellt worden als sie entlassen wurde.
Das Ergebnis war, dass sich die Frau in sechs der vierzehn untersuchten Fälle des Mobbings schuldig gemacht hatte.
Sie berief sich darauf, dass das Verfahren der Belästigungsbeschwerde rechtswidrig gewesen sei, ihr sei jedoch keine Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Schiedssprüchen zu äußern. Darüber hinaus wurde die Untersuchung nie offiziell abgeschlossen. Schließlich berief sie sich auf die Tatsache, dass sie bei der Besetzung zweier neuer Stellen bei Kópavogsbær unrechtmäßig übersehen worden sei.
Das Mobbing spielte keine Rolle
Die Stadt Kópavogur hingegen berief sich darauf, dass die Gründe für die Entlassung der Frau organisatorische Veränderungen in der Stadt gewesen seien und dass es nach diesen Veränderungen keine vergleichbaren Arbeitsplätze für die Frau gegeben habe. Eine Untersuchung einer Belästigungsbeschwerde gegen sie hatte für die Entscheidung, ihr zu kündigen, keine Bedeutung. Es hätte nicht nötig gewesen, die Belästigungsbeschwerde zu vervollständigen, da ihr aufgrund der organisatorischen Änderungen ohnehin gekündigt worden war.
Dann wären die Entscheidungen der Stadt, zwei neue Stellen einzustellen, legitim und relevant gewesen.
Ich habe nicht bestritten, dass es wichtig ist, dass ein Schwarzer wegen Mobbing angezeigt wird
Im Schlussteil des Urteils heißt es, dass die Entscheidung der Stadt über Strukturveränderungen zwar nachweislich auf der Einschätzung der Stadt beruhte, welche Veränderungen zur Optimierung ihres Betriebs erforderlich seien. Allerdings war die Stadt nicht der Ansicht, geeignete Argumente oder Daten vorgebracht zu haben, um die Tatsache zu untermauern, dass eine Versetzung der Frau auf eine andere der durch die organisatorischen Änderungen geschaffenen ähnlichen Stellen nicht möglich und unvermeidlich gewesen sei sie zu entlassen. Die Entlassung wäre daher rechtswidrig.
Dann wäre nicht davon auszugehen, dass die Stadt den Einwand der Frau widerlegt hätte, dass die Belästigungsanzeige und die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens zumindest eine Rolle dabei gespielt hätten, dass ihr nach organisatorischen Veränderungen keine andere Stelle angeboten worden sei.
Daher wurde vereinbart, dass die Bearbeitung des Mobbing-Falls unzureichend gewesen sei und dass die Stadt gegen drei Verfahrensregeln des Verwaltungsgesetzes verstoßen habe.
45 Millionen ISK beantragt
Abschließend wurde argumentiert, dass trotz des erheblichen Handlungsspielraums der Stadt zu entscheiden, welche Überlegungen als Grundlage für die Besetzung neuer Stellen nach strukturellen Veränderungen herangezogen werden sollten, man sich jedoch angesichts der Gesamtumstände des Falles einig sei, dass dies auch irrational sei Die Gründe dafür hatten ergeben, dass die Frau im Rekrutierungsverfahren keine Stelle erhalten hatte, und entschieden, dass ihr die Stelle im Zuge der oben genannten organisatorischen Veränderungen nicht angeboten wurde.
Der Frau wurden daher insgesamt 20.162.000 Kronen Schadensersatz zuzüglich Verzugszinsen zugesprochen. Die Frau hatte mehr als 45 Millionen ISK, 41 Millionen ISK als Entschädigung für direkte finanzielle Verluste, 4 Millionen Schadensersatz und 162.000 ISK für Auslagen gefordert.
Sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht bezifferten den finanziellen Schaden der Frau auf achtzehn Millionen ISK, was einem angemessenen Schadensersatz von zwei Millionen entspricht. Einem Antrag auf Selbstbeteiligung wurde daraufhin stattgegeben.
Die Stadt wurde daraufhin verurteilt, der Frau vor dem Landesgericht zusätzlich zu den 4,03 Millionen ISK an Prozesskosten im Bezirk 2,4 Millionen ISK an Prozesskosten zu zahlen.