13.6.2023
Ende Mai genehmigte Alþingi Änderungen der Planungsgesetze im Zusammenhang mit der Entwicklung der Infrastruktur, siehe Hier. Zu den Änderungen gehört die Neuerung, dass ein besonderer Planungsplan erstellt wird, d.h. einen gemeinsamen Planungsbeschluss für die zum Stromübertragungsnetz gehörenden Stromleitungen gefasst. Dann wird statt mehrerer Baugenehmigungen der jeweiligen Kommunen nur noch eine Baugenehmigung für die Leitungen erteilt. Ein Stromleitungsplan deckt zwei oder mehr Gemeinden ab und gibt auf der Grundlage eines genehmigten Systemplans die Richtung für eine konkrete Umsetzung im Stromübertragungsnetz vor.
Die Verantwortung für die Erstellung und Bearbeitung des Stromleitungsplans liegt in den Händen des Stromleitungsausschusses
Mit der Änderung wird der Infrastrukturminister ermächtigt, auf Antrag von Landsnet oder auf Antrag einer Gemeinde einen besonderen Stromleitungsausschuss zu ernennen, der für die Erstellung, Präsentation und Bearbeitung des Stromleitungsplans verantwortlich ist. Die Aufgabe der Planungsbehörde besteht darin, den Stromleitungsausschuss zu beraten und in seinem Namen die Ausarbeitung des Stromleitungsplans zu übernehmen.
Erteilung von Baugenehmigungen und Überwachung
Der Stromleitungsausschuss hat außerdem die Aufgabe, Lizenzanträge für Projekte zu prüfen, die auf der Stromleitungsstruktur basieren, Baugenehmigungen dafür zu erteilen und die Umsetzung der Stromleitungsstruktur und der Projekte, für die die Ausschüsse Genehmigungen erteilen, zu überwachen. Es wird erwartet, dass der Planungsbeauftragte der zuständigen Gemeinde diese Aufsicht im Namen des Stromleitungsausschusses durchführt.
Der Stand der Stromleitungsplanung im Verhältnis zu lokalen Planungsplänen
Ein Stromleitungsplan ist für das darin enthaltene Projekt korrekter als ein Regionalplan, ein Masterplan und ein lokaler Plan. Nach der Genehmigung des Stromleitungsplans muss jede Kommunalverwaltung sicherstellen, dass das Projekt bei der nächsten Überprüfung, spätestens jedoch vier Jahre nach Genehmigung des Stromleitungsplans, in den Masterplan der Gemeinde aufgenommen wird.
Die Anpassung der örtlichen Planungspläne an die Bestimmungen des Stromleitungsplans muss nicht abgeschlossen sein, bevor der Stromleitungsausschuss eine Baugenehmigung erteilt.
Die Änderungen treten am 1. November 2023 in Kraft.