Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Halldór Kristján Sigurðsson, lizenzierter Immobilienmakler S:6189999
Beschreibung:
Eingangshalle/Flur, 1 Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad.
Genauere Beschreibung:
Hol mit Parkett und freiem Schrank.
Wohnzimmer mit Parkett betreten Sie einen überdachten Südwestbalkon mit herrlicher Aussicht.
Küche mit guten älteren Möbeln und einem Essbereich am Fenster, die Küche ist teilweise offen zum Wohnzimmer.
Das Schlafzimmer ist Parkett und hat Schränke.
Bad, die Fliesen an Boden und Wänden wurden 2021 erneuert, Badewanne.
Lagerung im gemeinsamen Eigentum gekennzeichnet 00-29 ist 5,2 qm registriert
In einem ordentlichen Gemeinschaftsbereich gibt es eine gemeinsame Fahrrad- und Buggyaufbewahrung, eine gemeinsame Waschküche und einen separaten Abstellraum für die Wohnung.
Geplantes Immobilienvermögen 37.050.000,-
Für weitere Informationen: Halldór Kristján Sigurðsson, lizenzierter Immobilienmakler S:6189999
Kaufnebenkosten für den Käufer: Die Stempelsteuer beim Kaufvertrag beträgt für natürliche Personen 0,8 % und für juristische Personen 1,6 % des Immobilienwertes der Liegenschaft. Die Leihgebühr kann je nach Kreditinstitut variieren, in der Regel 1 %. Die Registrierungsgebühr beträgt 2.000 pro Dokument. Service- und Verwaltungsgebühr bei Immobilienverkäufen laut Kaufangebot.
Zur Inspektions- und Instandhaltungspflicht: Im Immobilienkaufgesetz Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. ALDA Immobilien rät allen Kaufinteressenten, sich vor der Angebotsabgabe bei der Besichtigung mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine detailliertere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen der Verkaufsübersicht: Die Verkaufsübersicht wird vom Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen.