Im März 2021 richtete der damalige Justizminister eine Task Force ein, die mögliche Rechtsbehelfe im Bereich Lotteriefälle untersuchen soll. Aus dem Ernennungsschreiben des Ministers ging hervor, dass die Arbeitsgruppe dem Minister Vorschläge zu Änderungen der Lotteriegesetze und -verordnungen unterbreiten sollte, sofern dies für notwendig erachtet wurde, und je nach den Umständen den Mittelbedarf zur Sicherstellung analysieren sollte dass mögliche Änderungen stattfinden könnten.
Über den Inhalt des Berichts und die Vorschläge, die sie dem Minister unterbreiten sollte, wurde innerhalb der Arbeitsgruppe kein Konsens erzielt. Der Vorsitzende und der Mitarbeiter des Arbeitskreises stehen daher als einzige zu dem Bericht und den darin enthaltenen Vorschlägen. Schwerpunkte und Anregungen anderer unabhängiger Vertreter der Arbeitsgruppe werden in deren Sondergutachten und Zusammenfassungen zum Ausdruck gebracht.
Der Bericht des Vorsitzenden enthält Vorschläge für Rechtsbehelfe im Bereich Lotteriefälle, die in Kürze die wichtigsten sind:
-
Dass eine vollständige Überprüfung der aktuellen Gesetze im Bereich der Lotterien vorgenommen wird
-
Dass die Verwendung von Spielkarten beim Spielen um Geld nach dem nordischen Modell umgesetzt wird
-
Dass es ein Gesetz gegen illegales Online-Glücksspiel geben wird
-
Dass bestehende Franchisenehmer online operieren dürfen
-
Diese Lizenzierung wird von Alþingi auf die Regierung übertragen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Marktaufsicht gegenüber dem jetzigen Stand erheblich zu verstärken
-
Dass Lizenzinhaber die Zusammenarbeit im Bereich der Prävention von Glücksspielproblemen und Spielsucht verstärken
-
Dass ein Präventionsfonds eingerichtet wird, um die Prävention stark zu stärken
-
Dass eine Überprüfung der Bestimmungen des Allgemeinen Strafgesetzbuches Nr. 19/1940
Die Vorschläge und Meinungen anderer Vertreter, die Teil der Arbeitsgruppe waren, sind dem vollständigen Bericht beigefügt.
Zum einen gibt es eine Sonderstellungnahme des Spielsuchtverbandes zu den Empfehlungen des Vorsitzenden und des Mitarbeiters. Es handelt sich jedoch um einen Vorschlag und eine Zusammenfassung der Vertreter der Lotteriegesellschaften, die derzeit auf dem isländischen Lotteriemarkt tätig sind, nämlich Íslandsspil, Happdrætti Háskól Íslands, Happdrætti SÍBS, Happdrætti DAS, Getspá und Getraunir. Darin werden die unterschiedlichen Reaktionen der Stakeholder auf den Inhalt des Berichts des Vorsitzenden und die darin enthaltenen Vorschläge zum Ausdruck gebracht.
Das Justizministerium hat den Bericht nun erhalten und die Arbeit wird beginnen, seinen Inhalt zu überprüfen und zu sehen, was die nächsten Schritte in dem Fall sein werden.